Markenrecht

 
 
Nicht selten ist die Marke das, was den Geschäftswert Ihres Unternehmens ausmacht. Sie ist von immenser Bedeutung. Aber auch wenn Ihre Marke noch nicht so bekannt sein sollte und Ihr Produkt den Markt noch nicht erobert hat, ist Ihre Marke für Sie wichtig. Sie wird Ihnen in der Zukunft den wirtschaftlichen Erfolg ermöglichen.

Insoweit ist es sehr wichtig, die eigene Marke zu schützen.

 

 

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Markenrechtliche Verletzungsansprüche

 

Wenn ein Unternehmer ein Zeichen benutzt, das beispielsweise einer in Deutschland geschützten Marke gleicht, kann ein Verletzungstatbestand vorliegen. Insoweit stellt sich dem Verletzten und dem Verletzer die Frage, welche Ansprüche  bei einer Markenverletzung geltend gemacht werden können. Das Markengesetz kennt sowohl Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche wie auch Auskunftsansprüche.

 

 

Der Markeninhaber kann vom Verletzer einer Marke viel fordern. Es ist gut zu wissen, was auf einen zukommen kann.  

 

 

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Besonderheiten des Markenverletzungsprozesses

 

Wenn Ihre Marke verletzt worden ist oder Sie eine fremde Marke verletzt haben, kommt es nicht selten zu sogenannten Markenverletzungsprozessen. Der Kläger verlangt vom Beklagten das Unterlassen der Benutzung seines Zeichens, das die Marke des Klägers verletzt. Des Weiteren kann der Kläger beispielsweise auch noch Schadensersatz oder Auskunft verlangen. 

Für den Markenverletungsprozess gelten Besonderheiten hinsichtlich der Zuständigkeit, Kostenerstattung und Zwangsvollstreckung.

 

 

Markenverletzungsprozesse sind keine Seltenheit. Als Unternehmer müssen Sie damit rechnen!

 

 

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Markenverletzung

 

Wenn markenrechtliche Verletzungsansprüche geltend gemacht werden, so stellt sich die Frage, ob sie vor dem Gericht erfolgreich durchgesetzt werden. 

Entscheidend ist dabei, ob eine Markenverletzung vorliegt. Die Markenverletzung ist der zentrale Begriff. Das Gesetz stellt die Voraussetzungen auf, bei deren Erfüllung eine Markenverletzung vorliegt.

Die verletzte Marke des Anspruchsinhabers muss geschützt werden. Diesen Schutz kann sie beispielsweise durch Eintragung erlangen. 

Die Marke muss vorrangig sein. Das kann dann erfüllt sein, wenn sie als erste eingetragen worden ist. 

Das verletzende Zeichen muss markenmäßig benutzt worden sein. Das ist beispielsweise nicht anzunehmen, wenn eine Privatperson das Zeichen auf einem T-shirt aufdruckt, um es selbst zu benutzen. 

Schließlich muss ein Verletzungstatbestand erfüllt sein. Das ist beispielsweise die Markenidentität. 

 

 

Jede Markenverletzung wird irgendwann zu Umsatzeinbußen führen.   

 

 

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Markenerwerb

 

Dann stellt sich noch die Frage, wie man eine Marke erwerben kann. Ist Markenanmeldung der einzige Weg, eine Marke zu erwerben? Wie verliert die Marke ihren Schutz? 

Wenn das Zeichen keinen Schutz als Marke erlangt, gibt es andere Schutzrechte, auf die sich der Betroffene berufen kann.

 

Schützen Sie Ihre Marke. Sie werden sie sehr dringend brauchen.   

 

 

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Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

 

Möchten Sie eine in Deutschland geschützte Marke bekommen?

Sie können Ihr Zeichen als Marke schützen lassen, wenn Sie es vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anmelden.

Ihre Neuanmeldung kann in die Rechte eines anderen Markeninhabers eingreifen. Er wird dann Widerspruch gegen die Eintragung Ihre Markeneintragung einlegen.  Wie wirkt sich aus, dass die Marke des Markeninhabers über einen längeren Zeitraum nicht benutzt wird.

Eine Marke wird eingetragen. Si kann aber auch durch Löschung ihren Schutz verlieren.

 

Das Deutsche Marken- und Patentamt ist die inländische Antragsstelle.   

 

 

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Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

 

Vielleicht stellt sich Ihnen die Frage, ob Sie anders vorgehen können, wenn Sie in Deutschland ein Zeichen als Marke schützen möchten.

Sie können auch eine Marke beim EUIPO beantragen. Auch dieses Zeichen wird in Deutschland als Marke geschützt.

Was ist aber der wichtigste Unterschied zwischen einer deutschen Marke und einer europäischen Marke?

Die Antwort drängt sich schon auf. Die europäische Marke wird in allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union geschützt. Das bedeutet am Beispiel „Kanzlei Swist“: Würden wir die Bezeichnung „Kanzlei Swist“ als Marke für anwaltliche Dienstleistungen beim DPMA schützen lassen, so dürfte sich kein anderes Unternehmen dieser Bezeichnung in verletzender Weise in Deutschland bedienen. In Österreich, in Polen oder in Spanien wäre die Benutzung erlaubt. Bei einer Eintragung der Bezeichnung „Kanzlei Swist“ beim EUIPO dürfte kein Unternehmen in der ganzen EU bezeichnen, also auch nicht in Österreich, in Polen oder Spanien.

Wenn Sie an den zahlreichen weiteren Unterschieden interessiert sind, empfehlen wir die nachfolgenden Beiträge:

 

Entscheiden Sie bedacht, welchen markenmäßigen Schutz Sie und Ihr Unternehmen braucht. Das ist eine unternehmerische Entscheidung.   

 

 

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Links

Weitergehende Informationen zum Markenrecht finden sich auf den Internetseiten der nachbenannten Institutionen.

Deutsches Patent und Markenamt:  https://www.dpma.de/marke/index.html

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/trade-marks

Bundesgerichtshof: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung

Europäischer Gerichtshof:  https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/

 

 

 

 

 

 

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