Abwehr unberechtigter Forderungen

Wenn Vergütungen gefordert werden, auf die kein Anspruch besteht!

 

Wenn unberechtigter Weise eine Mahnung, ein Mahnbescheid, ein Vollstreckungsbescheid oder eine Klageschrift ins Haus flattert, sitzt der Schock sicherlich im ersten Moment tief.

Voreilige Schlüsse sollten allerdings nicht gezogen werden, gerade wenn die Forderung nicht berechtigt erscheint. Die angebliche Forderung sollte dann unter keinen Umständen bezahlt werden. Denn wieso sollte man etwas bezahlen, was man nie in Anspruch genommen hat.

Allerdings ist das Ignorieren solcher Bescheide ebenfalls falsch, denn das Schweigen kann negative, rechtliche Folgen nach sich ziehen. Die fehlende Reaktion auf die Post kann am Ende doch dazu führen, dass gezahlt werden muss. 

Falls die Forderung allerdings in der jeweiligen Höhe berechtigt ist, ist es zumeist empfehlenswert,  die Forderung sofort zu bezahlen. Grade am Anfang des Verfahrens, sind die Verfahrenskosten noch nicht so hoch. 

Wie Sie weiter vorgehen, ist häufig von den unterschiedlichen Fristen abhängig.

Falls Sie sich im Urlaub befinden oder aus anderen Gründen ortsabwesend sind, bietet es sich an, dass sich eine vertraute Person um die Post kümmert und Sie gegebenenfalls benachrichtigt, damit keine Frist versäumt wird.

 

Auch auf unberechtigte Forderungen sollte reagiert werden, aber nicht durch Zahlung!

 

Unberechtigte Forderung – Handeln gegen die Mahnung

 

Ein Handeln bei einer normalen Mahnung ist zwar niecht erforderlich, sie können dennoch dem vermeintlichen Gläubiger erklären, wieso Sie nicht zahlen. Vielleicht können Sie den Irrtum aufklären und die Sache erledigt sich.

Falls der Verpflichtete weiterhin meint, die strittige Forderung besteht, so wird er Verzugszinsen, Mahngebühren und seinen Verzugsschaden geldtendmachen. Diese können aber nur dann gerichtlich durchgesetzt werden, wenn auch die Haupforderung nach Auffassung des Gerichts berechtigt war. 

  • Falls die Forderung also besteht, sollte gezahlt werden, um höhere Kosten zu vermeiden.
  • Falls die Forderung unberechtigt ist, kann bei einer normalen Mahnung nichts passieren. Es führt zu keinem Titel, wenn der vermeintliche Verpflichtete nicht reagiert. Das kann schon im gerichtlichen Mahnverfahren anders aussehen. Mahnungen können ignoriert werden, besser ist es, wenn sich der vermeintliche Verpflichtete mit dem jeweiligen Unternehmen oder der jeweiligen Person, welche hinter der Forderung steht, in Verbindung setzt und das Bestehen der Forderung klärt. Vor allem kann er so den Gläubiger davon abhalten, einen Rechtsstreit zu beginnen.

 

Unberechtigte Forderungen – Handeln gegen gerichtlichen Mahnbescheid

 

Beim Schweigen auf einen gerichtlichen Mahnbescheid sieht es ganz anders aus. Hier ist Obacht angesagt. Es ist wichtig, dass der vermeintlich Verpflichtete sofort reagiert. Anderenfalls kann der vermeintliche Gläubiger, einen Vollstreckungsbescheid erwirken, mit dem er anschließend im Zwangsvollstreckungsverfahren die Forderung nur noch eintreibt. Die unberechtigte Forderung muss beglichen werden, obwohl sie nicht berechtigt war.

  • Falls die Forderung besteht und ihre Höhe korrekt angegeben wurde, sollte die Rechnung bei Säumnis zeitnah bezahlt werden. Angefallene Kosten für den Mahnbescheid und Verzugszinsen müssen ebenfalls beglichen werden.
  • Falls die Forderung unberechtigt ist, sollten Sie so schnell es geht Widerspruch einlegen, entweder selbst oder durch Ihren Anwalt. Ab der Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheides läuft eine Frist von 14 Tagen (im Arbeitsrecht sind es nur 7 Tage), in der der Widerruf erfolgen muss. Falls kein Widerruf innerhalb dieser Frist erfolgt, so kann der andere, also der „Gläubiger“, einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Dann sollten Sie einen Einspruch einlegen. Auch hier läuft eine 14-tägige Frist.

 

Unberechtigte Forderungen – Handeln gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl

 

Genauso wenig wie das gerichtliche Mahnverfahren sollte der vermeintlich Verpflichtete den europäischen Zahlungsbefehl ignorieren. Innerhalb von 30 Tagen muss dem Zahlungsbefehl widersprochen werden, indem Einspruch erhoben wird. Falls dies nicht passiert, wird der Zahlungsbefehl automatisch vollstreckbar. Ein weiterer Widerspruch bzw. Einspruch wie beim deutschen Vollstreckungsbescheid ist dann nicht mehr möglich. Somit ist es hier umso dringender, dass reagiert wird.

 

Unberechtigte Forderungen – Handeln gegen den Vollstreckungsbescheid

 

Auch, wenn Sie es versäumt haben sollten, gegen den gerichtlichen Mahnbescheid einen Widerspruch innerhalb der Frist einzulegen, bietet sich noch eine letzte Möglichkeit an: Sie können Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erheben. Nach Zugang des Vollstreckungsbescheides bleiben Ihnen ebenfalls lediglich 14 Tage Zeit um den Einspruch einzulegen. 

Gleichzeitig sollten Sie Vollstreckungsschutz beantragen, damit während des anschließenden gerichtlichen Verfahrens nicht gegen Sie vollstreckt werden kann. Ansonsten kann aus dem Vollstreckungsbescheid vollstreckt werden. Der Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel, aus welchem dann vollstreckt werden könnte.

 

Unberechtigte Forderungen – Handeln im gerichtlichen Verfahren

 

Falls nun gegen den gerichtlichen Mahnbescheid, den europäischen Zahlungsbefehl oder den Vollstreckungsbescheid innerhalb der jeweiligen Frist Einspruch erhoben wurde, so wird das Verfahren auf Antrag des Gläubigers oder Schuldners in ein normales gerichtliches Verfahren übergeleitet.

Je nachdem wie hoch der Streitwert ist, kann es Anwaltszwang geben, sodass Sie sich selber nicht verteidigen können. Auch wenn kein Anwaltszwang besteht, ist es ratsam, sich Rechtsbeistand zu suchen, um auf alle Eventualitäten und Möglichkeiten vorbereitet zu sein. Denn auch im gerichtlichen Verfahren kann das Verstreichen von Fristen im Ergebnis bedeuten, dass gegen Sie ein Urteil ergeht, aus welchem dann ebenfalls vollstreckt werden könnte.

 

Möglichkeiten bei Fristversäumung

 

Auch, wenn es generell bei einer unverschuldet versäumten Frist die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt, hilft das nur in Ausnahmefällen. Deshalb sollte immer zeitnah, innerhalb der Fristen gehandelt werden.

Am besten sollte sich jeder Betroffene sofort, nach Eingang einer Mahnung, eines Mahnbescheides, eines Vollstreckungsbescheides oder einer Klage, informieren oder anwaltliche Beratung einziehen, um keine Fehler zu begehen. 

Falls Sie eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einmal beantragen, muss dies unverzüglich geschehen, nachdem das Hindernis weggefallen ist, also sofort!

 

Unsere Beratung

 

Wir beraten Sie hinsichtlich der verschiedenen Bescheide, Mahnungen und Zahlungsbefehlen, wie Sie darauf reagieren sollten, welche Fristen zu beachten sind und welche Folgen entstehen können.

Wir legen im Namen unserer Mandantschaft Rechtsmittel, wie Einsprüche und Widersprüche, ein und versuchen eine gütliche Einigung für sie zu erzielen. Falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, vertreten und beraten wir unsere Mandanten, verfassen und leiten Schriftsätze weiter und kümmern uns um alle Verfahrensschritte.

 

 

 

Verfasser des Beitrages: Herr Emanuel Pusch
Kanzlei Swist – Rechtsanwalt Düsseldorf
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