Rundfunk und Telemedien

 

Wenn wir von Rundfunk sprechen, sehen wir vor unserem inneren Auge die Sendungen im Radio und Fernsehen. Aber das Bild ist nicht vollständig. Noch nie war es so leicht, Angebote im Bereich Ton und Bild-Ton zu produzieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die erweiterten technischen Möglichkeiten erlauben es, entsprechende Angebote über das Smartphone oder Notebook von überall her zu empfangen.

Derjenige, der Rundfunkangebote der breiten Masse zugänglich machen möchte, sollte sich etwas mit der Rechtslage auseinandersetzen.

 

Rundfunk!

 

Insoweit ist zunächst wichtig, dass Rundfunkangebote nicht einfach so ausgestrahlt werden dürfen. Dazu benötigt der Anbieter eines solchen Angebotes eine Zulassung. Wann Rundfunk bei einem bestimmten Angebot anzunehmen ist, regelt der Rundfunkstaatsvertrag.

Die Zulassungsschranke ist durch die immense Wichtigkeit des Rundfunks für die Vielfalt und Meinungsbildung bedingt.

 

Telemedien!

 

Aber nicht jedes Web-TV oder Web-Radio ist Rundfunk. Es kann sich bei ihnen ebenso um Telemedien handeln, die den strengen Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages nicht unterliegen. Nach dem Telemediengesetz sind Telemedien zulassungsfrei. Dennoch legt das Telemediengesetz dem Anbieter einige Pflichten auf, die zu beachten sind. Werden sie nicht beachtet, so kann das mit Bußgeld bedroht sein.

 

Vergleich!

 

Weitaus stärker sind Rundfunkangebote geregelt. Dem Rundfunkstaatsvertrag sind nicht nur die Zulassungsobliegenheit zu entnehmen. Es werden sowohl organisatorische wie auch inhaltliche Vorgaben gemacht. Dieses hat seinen Grund in der hohen Bedeutung des Rundfunks für die Pluralität, Vielfalt und die Meinungsbildung in einer demokratischen Grundordnung. 

Dabei treffen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weitaus höhere Anforderungen als die privaten Sendeunternehmen. Während die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einem Grundversorgungsauftrag genügen müssen, können private Sender zielgruppenspezifische Angebote aufnehmen.

Dabei darf nicht der Eindruck entstehen, dass Telemedien, auch wenn ihr Betrieb zulassungsfrei ist, keinen Schranken unterliegt. Solche können sich aus dem Telemediengesetz oder aus dem Jugendschutz ergeben.

Einen wichtigen Bestandteil des Telemediengesetzes stellen die dort aufgestellten Haftungsgrundsätze. Zu denken ist beispielsweise an Persönlichkeitsverletzungen oder Urheberrechtsverletzungen im Internet.

Damit hoffe ich, Ihnen einen kurzen Einblick in die Problematiken im Bereich Rundfunk und Telemedien gegeben zu haben.

 

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Telemedien

 

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Rundfunk und Telemedien
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