Steuern – eine Notwendigkeit für Gewerbetreibende und Selbständige

 

Die Anwaltskanzlei Swist bietet Ihnen weitreichende steuerliche und buchhalterische Dienstleistungen an.

Mit unserem Angebot unterstützen wir Sie und Ihr Unternehmen unter steuerlichen Gesichtspunkten und im Rahmen Ihrer internen Abläufe. Dank unserer über viele Jahre erworbenen Kompetenzen können Sie sich sorglos auf das Geschäftsfeld Ihrer Unternehmung konzentrieren.

Aus diesem Grund möchten wir zunächst Sie und Ihr Unternehmen kennenlernen und erfahren, welche Ziele Sie sich gesetzt haben und wo vielleicht der „Schuh“ drückt. Abhängig von den Bedürfnissen und Perspektiven Ihrer Unternehmung unterbreiten wir Ihnen ein Angebot unserer Dienstleistungen, mit denen wir Sie optimal unterstützen können. Dabei stehen steuerliche, buchhalterische und juristische Bereiche im Vordergrund.

Im gegenseitigen Vertrauen ziehen wir mit unseren Mandanten an einem Strang und lassen die Zusammenarbeit Früchte tragen. Hierzu gehört auch der regelmäßige Informationsaustausch zwischen Ihnen und unserer Kanzlei. Veränderungen in Ihrem Unternehmen sollen schnellstmöglich analysiert und etwaige Optimierungen umgesetzt werden. Dabei ist für uns stets eine anschauliche Erläuterung der steuerlichen und buchhalterischen Gesichtspunkte eine Selbstverständlichkeit.

Mit dem Ziel einer umfassenden Beratung werden unsere Mitarbeiter regelmäßig fortgebildet, um auch der veränderten Rechtslage Rechnung zu tragen. Ihre Unternehmung soll von Neuerungen unverzüglich profitieren, gegebenenfalls nicht unnötigen Risiken ausgesetzt werden.

Für diese Zusammenarbeit steht Ihnen in der Anwaltskanzlei Swist regelmäßig eine und dieselbe Ansprechperson, die mit den Besonderheiten Ihrer Unternehmung vertraut ist, zur Seite. Gleichzeitig können Sie jederzeit auf die Unterstützung eines kompetenten Rechtsanwaltes zurückgreifen, sollten Sie unerwartet auf ein juristisches Problem treffen. Die Vernetzung von steuerlichen und juristischen Tätigkeitsfeldern erlaubt es uns, auf Ihre unternehmerischen Belange sofort und adäquat einzugehen.

Die schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens ist stets unser Ziel.

 

 

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Unsere Mandanten – Unsere besondere Kompetenz: Steuern und Steuerrecht

Wir sind mit allen unseren Kompetenzen für Sie da!

Die Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Swist betreuen seit Jahren Unternehmer zahlreicher Branchen unter steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten. Neben den stets wachsenden praktischen Erfahrungen werden die Kompetenzen durch regelmäßige Fortbildungen ausgebaut.

Eine schnelle und ausgezeichnete Dienstleistung unsererseits setzt jedoch eine Spezialisierung und damit eine Auswahl der zu beratenden Unternehmensbranchen voraus.

Insoweit konnten die Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Swist beachtenswerte Kompetenzen in den Geschäftsbereichen

  • Werkverträge,
  • Bauverträge,
  • Handwerk,
  • Kunsthandwerk,
  • Handel,
  • Online-Handel,
  • Kunst und Schriftstellertum,

sei es für Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, erwerben.

Im Alltagsgeschäft kommen die Kompetenzen vornehmlich im Rahmen der buchhalterischen Erfassung und steuerlichen Auswertung, aber auch bei rechtlicher Lösung geschäftstypischer Fragen zur Anwendung.

Sollte Ihr Geschäftsfeld nicht unter die vorgenannten Branchen fallen und Sie dennoch unsere steuerlichen und buchhalterischen Dienstleistungen wahrnehmen möchten, scheuen Sie sich nicht uns anzurufen. Wir beantworten Ihnen gerne umgehend, ob wir Sie in Ihrem Geschäftsfeld unterstützen können.

 

 

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Ihr Ansprechpartner bei Steuern und Buchhaltung

In Steuer- und Buchhaltungsangelegenheiten erhalten Sie bei uns einen festen Ansprechpartner, der für Sie da ist, Ihren konkreten Fall kennt und mit Ihnen in Verbindung steht.

Um die schnellere Beantwortung Ihrer Frage zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Fragen nach Möglichkeit vorab per E-Mail oder im Rahmen einer telefonischen Terminvereinbarung zu stellen. Aufgrund der Vielzahl der Akten besteht die Möglichkeit, dass eine genauere Aktensichtung zwecks Beantwortung Ihrer Fragen erforderlich wird.

 

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Steuern: unsere Leistungen im Einzelnen

Die Rechtsanwaltskanzlei Swist begleitet Sie während Ihrer unternehmerischen Tätigkeit und steht Ihnen stets bei steuerlichen und juristischen Fragestellungen zur Seite.

Unsere langjährigen Kompetenzen im Bereich des Steuerrechts spiegeln sich vor allem in den nachfolgenden Dienstleistungen, mit Hilfe derer wir unseren Mandanten den Rücken für Ihre eigentliche Unternehmung frei halten, wieder.

 

 

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Steuern – Lohnbuchhaltung

Wer Arbeitnehmer beschäftigt, hat ihnen die zustehenden Löhne auszuzahlen. In den meisten Fällen befasst sich die Lohnbuchhaltung mit der Ermittlung der auszuzahlenden Löhne (Nettobeträge) und den abzuführenden Verbindlichkeiten. Hier ist hauptsächlich zwischen den zu entrichtenden Steuern (z.B. Einkommensteuer und Kirchensteuer) und den Sozialabgaben (Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und den Beiträgen, die der Arbeitgeber alleine zu tragen hat (Umlage 1, Umlage 2, Insolvenzzulage) zu unterscheiden. Es ist nicht nur das Steuerrecht sondern auch zahlreiche sozialrechtliche Vorschriften zu bechten.

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung können wir Ihnen u.a. die nachfolgenden Dienstleistungen anbieten:

  • Erfassung Ihrer Arbeitnehmer mit ihren spezifischen Arbeitnehmermerkmalen,
  • Ermittlung der Sozialabgaben und Lohnsteuer für jeden Arbeitnehmer,
  • Versendung der Beitragsnachweise an die jeweiligen Krankenkassen (monatlich),
  • Anmeldung der Lohnsteuer (i.d.R monatlich oder quartalsmäßig),
  • Abgabe der Jahresmeldungen an die Krankenkassen,
  • Abgabe der Jahreslohnsteuererklärung.

 

 

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Steuern – Finanzbuchhaltung:

Im Rahmen der Finanzbuchhaltung werden insbesondere alle Einnahmen und Ausgaben erfasst. Auf der Grundlage dieser Erfassung kann eine Gewinnermittlung der gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträume erfolgen. Diese Gewinnermittllung ist Grundlage für die zu entrichtende Einkommensteuer beziehungsweise die Gewerbesteuer. Daneben ist die Gewinnermittlung oftmals relevant, wenn sich ein Gewerbetreibender bei seiner Hausbank um ein Darlehen bemüht. Die Hausbank möchte regelmäßig wissen, inwieweit das Unternehmen Gewinne erzielt und in der Lage ist, künftig die Kreditverbindlichkeiten zu bedienen.

Sollte die Finanzbuchhaltung im Rahmen der Betriebsprüfung nicht ordnungsgemäß sein, besteht die Möglichkeit, dass die Buchführung verworfen wird und eine Zuschätzung durch das Finanzamt erfolgt. Dies hat nach Steuerrecht zur Folge, dass der Gewinn angehoben wird und dementsprechend eine höhere Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu entrichten sein wird. Daneben fallen oftmals an das Finanzamt zu zahlende Verzugszinsen an.

Um diese Konsequenzen zu vermeiden, bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Swist die nachfolgenden Dienstleistungen im Steuerrecht an:

  • Besprechung, welche Unterlagen für die Buchhaltung relevant sind und welchen Erfordernissen die Belege genügen müssen,
  • Kontierung und Buchung der eingereichten Belege,
  • Periodengerechte Auswertung Ihrer Buchhaltung,
  • Versendung der Umsatzsteuervoranmeldungen,
  • Anfertigung des Jahresabschlusses.

 

 

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Anfertigen von Steuererklärungen:

Zum Ende eines Veranlagungszeitraums sind regelmäßig die vorgeschriebenen Steuererklärungen abzugeben. Der Buchhaltung können die entsprechenden Werte für die Erstellung der

  • Gewerbesteuererklärung,
  • Umsatzsteuererklärung,
  • Einkommensteuererklärung

zum größten Teil entnommen werden und die Steuererklärungen fristgerecht auf dem elektronischen Wege beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

 

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Steuern – Überprüfung von Steuerbescheiden

Weicht die im Steuerbescheid festgesetzte Steuer von der erwarteten Steuerlast ab, empfiehlt es sich, die Steuerbescheide auf deren Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit dem Steuerrecht zu überprüfen und auf dem Rechtsweg anzugreifen.

Greift man einen fehlerhaften Steuerbescheid nicht fristgerecht an, so wird er in der Regel bestandskräftig. Die üble Konsequenz besteht darin, dass dann endgültig höhere Steuern, als eigentlich geschuldet sind, gezahlt werden müssen.

Wie kann Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Swist helfen?

Wir können die Steuerbescheide unter Einhaltung der Fristen auf deren Rechtmäßigkeit überprüfen und klären, ob die vom Finanzamt ermittelten Steuern fehlerhaft sind und wie die Chancen liegen, die Steuererhöhung erfolgreich anzugreifen. Für den Angriff würden wir je nach Verfahrensstand entweder einen Einspruch bei der Finanzverwaltung einlegen oder eine Klage beim zuständigen Finanzgericht erheben.

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Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Steuern

Ist ein Steuerbescheid ergangen und ein Einspruch oder Klage fristgerecht eingelegt worden, so besteht regelmäßig dennoch die Zahlungspflicht gegenüber dem Finanzamt. Der Steuerpflichtige muss die festgesetzten Steuern zahlen, obwohl die Rechtsmäßigkeit noch geprüft wird. Zuweilen ist der Unternehmer nicht in der Lage, die festgesetzte Steuer sofort zu begleichen mit der Folge, dass das Finanzamt vollstreckt.

Wie kann Ihnen die Anwaltskanzlei Swist zur Seite stehen?

An dieser Stelle können wir für Sie nach Klärung Ihrer wirtschaftlichen Lage und unter Vorlage aussagekräftiger Unterlagen (u.a. aktuelle Gewinnermittlung) gegebenenfalls einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen und die Zwangsvollstreckung abwenden.

 

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Stundungsantrag / Teilzahlungsvereinbarung bei geschuldeten Steuern 

Sollte sich herausstellen, dass eine Forderung des Finanzamtes zu Recht festgesetzt wurde, es Ihnen jedoch nicht möglich ist, den festgesetzten Betrag auf einmal zu begleichen, können wir für Sie nach Klärung Ihrer wirtschaftlichen Lage und unter Vorlage aussagekräftiger Unterlagen (u.a. aktuelle Gewinnermittlung) einen Stundungsantrag bzw. eine Teilzahlungsvereinbarung beantragen. Gerne versuchen wir für Sie, die Möglichkeiten, die Ihnen das Steuerrecht gibt, ausschöpfen.

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Erbschaftssteuerrecht

Zuwendungen (Erbschaften, Vermächtnisse oder Geschenke) können Steuern entstehen lassen. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz regelt die Modalitäten, wann die Verpflichtung zur Zahlung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer entsteht.

Wir klären für Sie, ob und in welcher Höhe eine Steuerverbindlichkeit besteht. Gegebenenfalls vertreten wir im Einklang mit dem deutschen Steuerrecht Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt, indem wir in Ihrem Namen eine Stellungnahme abgeben, einen Einspruch einreichen oder im Klagewege gegen die Festsetzung der Steuer vor Gericht vorgehen.

 

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Links zu Steuern

 

 

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