Schranken des Urheberrechts Machen Sie sich Gedanken darüber, ob Sie fremde Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte verletzen, wenn Sie eine Skulptur fotografieren, eine CD kopieren, Musik auf einer Party abspielen oder in Ihrer Ausarbeitung einen fremden Text verwenden? Meistens wohl nicht,
Verwertungsgesellschaften
Verwertungsgesellschaften – Was ist das? Die Anzahl der urheberrechtlichgeschützten Werke und Leistungen ist sehr umfangreich, von Musikstücken, über Bücher, Filme bis hin zu Kunstwerken. Durch Vermietung oder Verwertung von Werken kann zugunsten eines Urhebers oder Leistungsschutzberechtigten
Nachgelassene Werke
Nachgelassene Werke § 71 UrhG gewährt dem Herausgeber eines nachgelassenen Werkes ein Leistungsschutzrecht. Von einem nachgelassenen Werk spricht man, wenn ein Werk oder ein Text erstmalig erst nach Ablauf der Schutzfrist herausgeben wird. Das Leistungsschutzrecht hat eine Schutzfrist von 25
Presseverleger
Presseverleger Nach § 87 f UrhG genießen die Hersteller von Pressenzeugnissen ein Leistungsschutzrecht. Das Leistungsschutzrecht soll die wirtschaftlich-redaktionalle Leistung von Presseverlegern schützen. Es gewährt den Presseverlegern das ausschließliche Recht, das Pressezeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich
Computerprogramme
Computerprogramme Ein Computerprogramm ist dafür bestimmt, benutzt zu werden. Mit der Benutzung des Programms entsteht für den Entwickler die Frage, wie die Rechtsordnung die von ihm erbrachte Leistung schützt. Ein Softwareentwickler hat seine fachmännische Leistung erbracht, wenn das
Wissenschaftliche Ausgaben
Wissenschaftliche Ausgaben, § 70 UrhG Bestimmte Ausgaben genießen ein Leistungsschutzrecht, obwohl ihre Werke und Texte urheberrechtlich nicht geschützt sind. Voraussetzung der Zuerkennung des Leistungsschutzrechts ist, dass die Ausgabe das Ergebnis wissenschaftlicher Tätigkeit darstellt. Zudem muss sie sich von
Datenbankhersteller
Der Datenbankhersteller, §§ 87 a-f UrhG Für Datenbanken, denen Werkcharakter zukommt, gilt § 4 UrhG und Art 3 Abs. 1 Datenbankrichtlinie (96/9/EG). Sie genießen den üblich urheberrechtlichen Schutz. Alle anderen Datenbanken, denen kein schöpferischer Charakter zukommt
Filmherstellerrecht
Filmhersteller, § 94 UrhG Im § 94 UrhG sind die Leistungsschutzrechte des Filmherstellers kodifiziert. Das Recht besteht unabhängig, von dem Urheberrecht am Filmwerk und unabhängig vom Recht an Laufbildern, § 95 UrhG. Schutzgegenstand ist die im Filmmaterial verkörperte organisatorisch-wirtschaftlichen Leistung
Lichtbilder, § 72 UrhG
Lichtbilder, § 72 UrhG Schutzgegenstand in Falle der Lichtbilder ist die technische Leistung. Es wird weder ein Werk im Sinne des Urhebergesetzes vorausgesetzt noch ein schöpferisches Können. Der Schutzumfang ist nahezu der Gleiche wie bei Lichtbildwerken. Nicht geschützt
Laufbilder, § 95 UrhG
Laufbilder § 95 UrhG Es gibt Filme, die einen sogar monumentalen Anstrich haben. Sie sind häufig Filmwerke im Sinne § 2 Abs. 1 Satz 6 UrhG. Aber welchen Schutz genießen einfache Handyaufnahmen von Freunden oder kleine Videoaufnahmen aus