Forderungseinzug – Kaufrecht:
vertragliche Vergütung und Schadensersatz

Der Abschluss von Kaufverträgen ist Alltag. Kaufverträge begleiten uns im privaten wie auch im geschäftlichen Bereich.

Dennoch ist es für den Verkäufer immer ärgerlich, wenn der Kaufpreis nicht bezahlt wird. Das Nichtbegleichen einer einzigen Rechnung kann bei einem Unternehmer seine Insolvenz hervorrufen, sofern die Rechnung hoch genug ist und seine eigene Investition von erheblichem Aufwand für ihn war. 

Gleiches kann aber auch eine Vielzahl von nicht regulierten Rechnungen hervorrufen.

Es ist im Sinne eines jeden Unternehmers dafür Sorge zu tragen, dass es keine offenen Rechnungen gibt. Einerseits wird so die eigene Solvenz sichergestellt.  Andererseits hat das Ausbleiben der Zahlungen zuweilen Gründe im eigenen Handeln des Verkäufers.

Nur, wenn ein Verkäufer die Zahlungsbereitschaft seiner Kundschaft unter Kontrolle hat, kann er seine eigenen Verkaufsketten und sein Produkt optimal vermarkten haben.

 

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Kaufpreisforderungen beim Kaufvertrag,
die über das Internet geschlossen werden

Häufig werden Kaufverträge über das Internet geschlossen. Hier gelten besondere Anforderungen, was die Belehrungspflichten anbelangt. Der Verkäufer muss besonders darauf achten, seinen eigenen Obliegenheiten gerecht zu werden. Andererseits schließt er einen Vertrag mit einem Vertragspartner, den er nicht kennt. 

Gerade bei Kaufverträgen über Gegenstände, die von erheblichen Wert sind, ist es eine Sachlage, die sich für die Vertragspartner ungünstig gestalten kann.

 

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Kaufverträge im internationalen Verkehr

Wenn wir Material und Rohstoffe oder aufwendige Produkte bestellen, passiert das immer häufiger im Ausland.

Glücklich ist dann derjenige Vertragspartner, der seine AGB´s in den Vertrag einbezogen hat oder den Vertrag gestellt hat. Er bestimmt dann zumeist den Ort des zuständigen Gerichts.

Naturgemäß fällt es der anderen Partei immer sichtlich schwerer, die eigenen Rechte vor einem im Ausland niedergelassenem Gericht durchzusetzen. In dem eigenen Land kennt man die Abläufe, man kann sich einen Rechtsanwalt empfehlen lassen, man hat es immer leichter die gegnerische Partei einzuschätzen. 

Gibt es keine Vereinbarung, die die Zuständigkeit es Gerichts regelt, so gelten die internationalen Regeln, die dann anzuwenden sind.

 

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Kaufvertrag: Regeln für Handelsgeschäfte

 

Ist der Vertrag für beide Vertragspartner ein Handelsgeschäft, so hat der Empfänger der Lieferung besondere Prüfungs- und Rügeobliegenheiten zu beachten. Unterlässt er diese, so muss er Nachteile hinnehmen.

 

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Schnelles Handeln immer wichtig!

Schnelles Handeln ist immer von Vorteil:

  • Unterlagen können abhandenkommen,
  • schriftliche Beweise können zerstört werden,
  • der Kontakt zu Zeugen kann untergehen,
  • Verwirkung oder Verjährung kann eintreten,
  • Insolvenz des Vertragspartners kann eintreten.

 Kanzlei Swist – Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf
Ihr Recht in unseren treuen Händen

 

Kaufvertrag

 

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