Forderungseinzug

Sie erbrigen Leistungen oder Lieferungen und stellen angemessene Rechnungen aus. Ihre Vertragspartner begleichen die ausgestellten Rechnungen einfach nicht. Der Grund für die Nichtzahlung ist, dass Ihre Schuldner keine Konsequenzen befürchten. 

Sind das die Vertragspartner, die Sie verdienen? Vielleicht sollte man ihnen zeigen, dass Sie auf eine solche Mißachtung angemessen reagieren.

Zeigen Sie eine wirksame und angemessene Reaktion auf diese Missachtung Ihrer Arbeitsleistung. Die Anmahnung durch einen Rechtsanwalt ist der erste Schritt. Vielleicht enden die Vertragsbeziehungen mit Auftraggebern, die Sie ausnutzen und Ihre Rechnungen nicht zahlen. Dann haben Sie zumindest mehr Zeit für Auftraggeber, die den mit Ihnen geschlossenen Vertrag ernst nehmen. 

Zumindest sollten Sie nicht auf der bloßen Arbeit sitzen bleiben.

 

 

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Leistungsspektrum im Bereich der Forderungseinzug

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Swist vertritt ihre Mandanten sowohl beim außergerichtlichen als auch gerichtlichen Einzug vom Geldforderungen.

 

 

Polskojęzyczny adwokat w Niemczech
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Wir betreiben die Zwangsvollstreckung aus Gerichtsurteilen, Gerichtsbeschlüssen, gerichtlichen Vergleichen, Vollstreckungsbescheiden und für vollstreckbar erklärten notariellen Klauseln. Wir führen folgende Maßnahmen im Rahmen des Forderungseinzugs für unsere Mandanten durch:

  • außergerichtliche Mahnung,
  • Beantragung eines Mahn- und Vollsteckungsbescheides,
  • klageweise Geltendmachung der Forderung bis zum Erlass eines Urteils oder eines Beschlusses,
  • Zwangvollstreckung aus  dem erlangten Titel.

 

 

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Vorgerichtliches und gerichtliches Vorgehen beim Forderungseinzug

Sofern es Erfolg verspricht, mahnen wir die Forderung unserer Mandanten beim Schuldner an. Wir machen  neben der Hauptforderung Schadensersatz und andere verzugsbedingte Forderungen geltend. Gleichzeitig verweisen wir auf die Nachteile, falls der Schuldner weiterhin unterlässt, seine Forderung zu regulieren.

Falls es dennoch erforderlich werden sollte, beantragen wir im Anschluss gegen den Schuldner den Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides oder machen die Forderung klageweise geltend.

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Zwangsvollstreckung 

Mit dem erlangten Titel leiten wir die Zwangsvollstreckung ein:

  • Pfändung des Bankkontos des Schuldners,
  • Pfändung des Einkommens des Schuldners bei seinem Arbeitgeber,
  • Pfändung der Rente oder der Rentenanwaltschaften des Schuldners bei seiner Versicherung,
  • Pfändung der Forderungen des Schuldners.

Die Zwangsvollstreckung kann auch durch die Pfändung nachfolgender Rechte des Schuldners erfolgen:

  • Anteile an einer Personen bzw. Kapitalgesellschaft,
  • Wertpapiere,
  • Mitgliedschaftsrechte,
  • Urheberrechte,
  • Patente,
  • Markenrechte.

Eine weitere Möglichkeit der Zwangsvollstreckung stellt die Zwangsvollstreckung in Immobilien bzw. Rechten an Immobilien durch ihre Pfändung und Zwangsversteigerung dar.

Falls wir keine Informationen über das Einkommen und Vermögen des Schuldners haben, beantragen wir die Durchführung der Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher. Sollte diese erfolglos bleiben, beauftragen wir den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme einer Vermögensauskunft des Schuldners oder holen Informationen bei Dritten ein.

 

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Interne Links: Forderungseinzug 


Verfahrensfragen:

Hier finden Sie einige Beiträge, die aufzeigen, wie der Forderungseinzug auf juristischer Ebene erfolgt.

 

 

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Externe Links: Forderungseinzug 

 

 

 Kanzlei Swist – Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf
Ihr Recht in unseren treuen Händen

 

 

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Forderungseinzug

 

 

 

Rufen Sie uns an! Tel.: 0211 – 8759  8067

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