Forderungsmanagemernt:
Forderungseinzug

Sie erbringen Lieferungen oder Leistungen und stellen Rechnungen aus. Manche Vertragspartner begleichen die von Ihnen ausgestellten Rechnungen einfach nicht. Der Grund für die Nichtzahlung ist, dass Ihre Schuldner keine Konsequenzen befürchten müssen. 

Sind das die Vertragspartner, die Sie verdienen?

Zeigen Sie eine konsequente Reaktion auf die Missachtung Ihrer Arbeitsleistung.

Die Einbindung eines Rechtsanwalts in Ihr Forderungsmanagement ist dann der erste Schritt. Vielleicht enden die Vertragsbeziehungen mit Auftraggebern, die berechtigte Forderungen ignorieren. Dann haben Sie zumindest mehr Zeit für diejenigen Vertragspartner, die den mit Ihnen geschlossenen Vertrag ernst nehmen und ihren Vertragspflichten nachkommen. 

Zumindest sollten Sie nicht auf der bloßen Arbeit sitzen bleiben. 

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Binden Sie uns ein in Ihr internes Forderungsmanagement!

All das, was Sie selbst mit Ihrer Forderungsabteilung erledigen könnten, dieses aber mangels Zeit und juristischer Erfahrung nicht können, übernehmen wir. Wir stehen mit Ihrer Rechts- und Forderungsabteilung in einem engen Austausch.

Ist eine Forderung überfällig, so beraten wir Sie zu den Aussichten, die Forderung zu realisieren. Nicht immer wird eine offene Rechnung realisiert werden können. Waren Sie oder Ihre Mitarbeiter für Durchsetzungsrisiken ursächlich, wie Schlechtleistung, oder haben Sie Formalitäten nicht beachtet, so setzen wir uns damit auseinander, und beraten Sie im frühen Stadium.

Anschließend machen wir die Forderung rechtshängig und führen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch.

Im gesamten Verfahren stehen wir in einem engen Kontakt zu den Geschäftsführern und Mitarbeitern, die intern verantwortlich sind. Wir möchten unsere Gesprächspartner bestärken, uns alle Einwende zeitig mitzuteilen und gemeinsam, Entscheidungen zu treffen, welche Wege eingeschlagen werden. 

Wir sind immer bemüht, dass Sie die volle Kontrolle in dem Verfahren haben. Wie informieren Sie über jeden unserer Schritte und setzen Sie auch über jede Reaktion des Schuldners und der Gerichte in Kenntnis.

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Nutzen Sie unsere Erfahrung im Forderungseinzug!

Wir vertreten unsere Mandanten im außergerichtlichen, im gerichtlichen und im Zwangsvollstreckungsverfahren beim Einzug vom Geldforderungen.

Wir konnten in zahlreichen Branchen Erfahrungen sammeln und zwar bei:

  • Forderungen aus Transportverträgen,
  • Forderungen aus Handelsverträgen,
  • Forderungen aus Verträgen über Erzeugnisse der Metallindustrie,
  • Forderungen aus Verträgen über Modeerzeugnisse,
  • Forderungen aus Vermietung und Verpachtung,
  • Forderungen aus Herstellung von Fenstern und Türen,
  • Forderungen für erbrachte Bauleistungen,
  • Forderungen aus Verträgen über HLS-Arbeiten (Heizung, Lüftung, Sanitärtechnik)
  • Forderungen für Dienstleistungen an Sendemasten,
  • Forderungen für elektrische Installationsleistungen,
  • Forderungen für die Reparatur elektrischer Anlagen,
  • Forderungen für IT-Leistungen,
  • Forderungen aus Verträgen über forstwirtschaftliche Arbeiten,
  • Forderungen aus Entertainmentverträgen,
  • Forderungen in Zusammenhang mit Warenlieferungen,
  • Forderungen gegenüber Dienstleistern wie Wäschereien,
  • Forderungen aus Arbeitsverträgen,
  • Forderungen aus Kooperationen,
  • Forderungen aus urheberrechtlichen Verträgen….

Das Feld unserer Erfahrung ist so weit, wie die wirtschaftliche Tätigkeit reichen kann. 

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Leistungsspektrum im Bereich der Forderungseinzug

Wir machen alles, damit Sie auf dem Rechtsweg an Ihr Geld kommen! Das sind die einzelnen Schritte:

  • Wir prüfen, ob Ihr Anspruch überhaupt bestehen kann.
  • Wir prüfen, ob eine Insolvenz bereits veröffentlicht worden ist.
  • Wir mahnen Ihren Schuldner und treffen mit ihm Absprachen, wenn die berechtigte Erwartung besteht, dass er beispielsweise eine Ratenzahlungsvereinbarung einhalten wird.
  • Wir beantragen für Sie in Deutschland Mahnbescheide und sodann Vollstreckungsbescheide.
  • Zuweilen beantragen wir, europäische Mahnbescheide, die sich jedoch als nicht sehr praktikabel und zielführend erwiesen haben.
  • Wir führen für Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch.

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Vorgerichtliches und gerichtliches Vorgehen beim Forderungseinzug

Sofern es Erfolg verspricht, mahnen wir die Forderung unserer Mandanten beim Schuldner an. Wir machen  neben der Hauptforderung Schadensersatz und andere verzugsbedingte Forderungen geltend. Gleichzeitig verweisen wir auf die Nachteile, falls der Schuldner es weiterhin unterlässt, seine Forderung zu regulieren.

Falls es dennoch erforderlich werden sollte, beantragen wir im Anschluss gegen den Schuldner den Erlass eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides oder machen die Forderung klageweise geltend.

Wenn der Schuldner keine erheblichen Einwendungen erheben kann, endet das gerichtliche Verfahren mit einem Urteil, einem Beschluss oder einem Vollstreckungsbescheid. Diese stellen Titel dar, aufgrund der wir die Zwangsvollstreckung betreiben können. 

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Sobald wir einen Titel erlangt haben, führen wir Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch…..

Wir betreiben die Zwangsvollstreckung aus deutschen und europäischen Gerichtsurteilen, Gerichtsbeschlüssen, gerichtlichen Vergleichen, Vollstreckungsbescheiden und für vollstreckbar erklärten notariellen Klauseln.

Mit dem erlangten Titel leiten wir die Zwangsvollstreckung ein:

  • Pfändung des Bankkontos des Schuldners,
  • Pfändung des Einkommens des Schuldners bei seinem Arbeitgeber,
  • Pfändung der Rente oder der Rentenanwartschaften des Schuldners bei seiner Versicherung,
  • Pfändung anderer Forderungen des Schuldners.

Die Zwangsvollstreckung kann auch durch die Pfändung nachfolgender Rechte des Schuldners erfolgen. Das sind beispielsweise:

  • Anteile an einer Personen bzw. Kapitalgesellschaft,
  • Wertpapiere,
  • Mitgliedschaftsrechte,
  • Urheberrechte,
  • Patente,
  • Markenrechte.

Eine weitere Möglichkeit der Zwangsvollstreckung stellt die Zwangsvollstreckung in Immobilien bzw. in Rechte an Immobilien durch ihre Pfändung und Zwangsversteigerung dar.

Falls wir keine Informationen über das Einkommen und Vermögen des Schuldners haben, beantragen wir die Durchführung der Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher. Sollte diese erfolglos bleiben, beauftragen wir den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme einer Vermögensauskunft des Schuldners oder holen Informationen bei Dritten ein.

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Gebühren –
Der Forderungseinzug ist mit Kosten verbunden!

Wenn Sie sich zur Durchführung von Maßnahmen entschlossen haben, die zum Ziel den Einzug von Forderungen haben, dann müssen Sie mit Gebühren rechnen. Im Einzelnen können folgende Gebühren anfallen: 

  • anwaltliche Gebühren,
  • Gerichtsgebühren,
  • Gebühren des Gerichtsvollziehers.

Diese Gebühren müssen Sie in der Regel bereits beim Einleiten einer Maßnahme regulieren. Alle Gebühren sind gesetzlich geregelt. Ihre Höhe ist in der Regel abhängig von der Höhe Ihrer Forderung. 

Schreiben Sie uns an, wir teilen Ihnen die Gebühren für die gewünschten Maßnahmen mit, wenn Sie uns die Höhe der Forderung mitteilen. 

Die Gebühren der Rechtsanwälte sind im Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und der Rechtsanwälte geregelt. 

Im Falle einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung muss der Schuldner auch diese Kosten erstatten. 

 

 

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Interne Links: Forderungseinzug 


Verfahrensfragen:

Hier finden Sie einige Beiträge, die aufzeigen, wie der Forderungseinzug auf juristischer Ebene erfolgt.

 

 

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Externe Links: Forderungseinzug 

 

 

 Kanzlei Swist – Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf
Ihr Recht in unseren treuen Händen

 

 

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Forderungseinzug

 

 

 

Rufen Sie uns an! Tel.: 0211 – 8759  8067

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