Bedeutung des Werkvertragsrechts

 

Auch das Werkvertragsrecht ist für unsere Mandanten von grundlegender Bedeutung. Werkvertragsrechtliche Vorschriften werden häufiger angewandt, als es den Betroffenen gegenwärtig ist.

Eine Vielzahl von Verträgen stellt Werkverträge im juristischen Sinne dar. Ein Werkvertrag liegt immer dann vor, wenn sich ein Unternehmer zur Herstellung eines Werkes verpflichtet. Das Anstreichen der Wohnung, die Verlegung von Kacheln, die Herstellung eines Musikvideos und die Herstellung eines PC-Programms sind Beispiele für mögliche Werke. Auch das Ausbessern oder Kürzen einer Hose ist ein Werk in diesem Sinne.

Der wohl wichtigste Werkvertrag ist der Bauvertrag. Mit einem solchen verpflichtet sich ein Unternehmer zur Herstellung von baulichen Gewerken.

Unabhängig davon stellen sich uns sehr häufig die gleichen Kernfragen. Das sind:

  • Besteht ein Anspruch auf die Erstellung eines Werkes?
  • Besteht ein Anspruch auf die Zahlung einer Vergütung?
  • Bestehen Gewährleistungsrechte oder Schadensersatzansprüche?
  • Hat eine der Vertragsparteien Nebenpflichten verletzt?

Eine weitere wichtige Frage stellt sich immer wieder Mandanten, die als Subunternehmer ohne eigene Arbeitnehmer für einen und zwar immer wieder denselben Auftraggeber tätig werden. Handelt es sich bei dem Betroffenen um einen Werkunternehmer oder um einen Arbeitnehmer? Im letzteren Fall steht der Vorwurf der Schwarzarbeit im Raum. Sie sollten diese Frage unbedingt klären, wenn Sie Leistungen erbringen, die ebenso als Arbeitsleistung erbracht werden könnten.

Auch die Arbeitnehmerüberlassung ist von dem Werkvertrag abzugrenzen. Es sind beispielsweise Silos mit den Arbeitnehmern unseres Mandanten zu errichten. Es ist daher zu klären, ob unser Mandant Arbeitnehmer überlässt oder sich werkvertraglich verpflichtet hat, Silos zu errichten.

Für die richtige sozialrechtliche und steuerrechtliche Behandlung ist Klarheit erforderlich, ob ein Werkvertrag vorliegt, oder eine andere Vertragsform einschlägig ist. Das Risiko von Nachzahlungen ist bei Schwarzarbeit erheblich. Auch dürfen die strafrechtlichen Folgen nicht außer Acht gelassen werden.

 

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Werkvertragsrecht – unsere Philosophie

 

Wir wollen unseren Mandanten zur Seite stehen, sie bei ihren Unternehmungen begleiten sowie bei ihren wirtschaftlichen und unternehmerischen Zielen unterstützen. Wir wollen, dass sie zufrieden sind.

 

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Ihr Ansprechpartner im Werkvertragsrecht

 

Frau Rechtsanwältin Johanna Swist ist Ihr Ansprechpartnerin. Sie steht Ihnen gerne zur Seite und berät Sie im Bereich aller möglichen Werkverträge.

 

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Unser Leistungsspektrum

Wir befassen uns mit unseren Mandanten mit der Klärung des Rechtsverhältnisses (Abgrenzung zu anderen Vertragsarten wie Dienstvertrag, Kaufvertrag, Arbeitsvertrag) und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten. Wir klären, ob eine Abnahme des Werkes und der Anspruch auf Vergütung vorliegen. Wir analysieren anhand der uns vorliegenden Tatsachen, ob das Werk fehlerhaft ausgeführt worden ist und ob daraus etwaige Ansprüche resultieren.

Wir überprüfen eine mögliche Verjährung und die Erfolgsaussichten im gerichtlichen Verfahren. Wir vertreten unsere Mandanten in Werkvertragsstreitigkeiten außergerichtlich und gerichtlich.

Wir sind im gesamten Werkvertragsrecht und im Besonderen im Baurecht behilflich:

  • Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen (Vergütung oder Werkleistung),
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Mängelbeseitigungsansprüchen,
  • Ausarbeitung und Überprüfung von Vertragsentwürfen,
  • Beweissicherung bei Mängeln.

Wir befassen uns auch mit den besonderen Bedingungen für Bauverträge VOB. Wir beraten Sie, inwieweit diese für Sie günstig sind und welche Rechtsfolgen daraus resultieren.

 

 Kanzlei Swist – Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf
Ihr Recht in unseren treuen Händen

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Werkvertragsrecht

 

 

 

Rufen Sie uns an! Tel.: 0211 – 8759  8067

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