Urheberrecht und seine Bedeutung

 

Ein Werk und Leistungsschutzrechte sind Schutzgüter des Urhebergesetzes. Darunter können beispielsweise fallen: ein Roman, ein Bild, ein Foto, ein Logo, ein Möbelstück, ein Film oder eine Musik-CD.

 

 

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Mandanten im Urheberrecht

Der Urheber eines urheberrechtlich geschützten Werkes hat eine besondere kreative Leistung erbracht und sollte sich seiner Rechte bewusst sein, damit Dritte nicht ohne seine Zustimmung dieses nutzen und damit er den ideellen und wirtschaftlichen Vorteil tatsächlich ziehen kann. Gleiches gilt für Leistungsschutzberechtigte.

Deswegen sollten sich u. a. Autoren, Schriftsteller, Musiker, Fotografen, Übersetzer, Logodesigner, Designer im Bereich der angewandten Kunst (Comicfiguren, Möbel, Lampen, Werbegrafiken), Filmhersteller, Tonträgerhersteller bei Zeiten dem Thema „Urheberrecht“ öffnen. Urhebern stehen verschiedene Persönlichkeitsrechte zu, die das besondere Verhältnis eines Urhebers zu seinem Werk ausdrücken. Darüber hinaus haben sie das Recht, ihr Werk zu verwerten.

Aber nicht nur sie begegnen dem Urheberrecht. Auch Unternehmen müssen in ihren Verträgen das Urheberrecht berücksichtigen. Sie erwerben Lizenzen, so dass es ihnen rechtlich möglich wird, eine fremde kreative Leistung wirtschaftlich zu verwerten. Der Umfang des Nutzungsrechts sollte immer eindeutig geregelt sein. Unklarheiten können teuer werden.

Schlussendlich müssen auch Privatpersonen fremde Urheberrechte beachten. Vieles darf nicht heruntergeladen, fotografiert oder verbreitet werden. Insoweit ist die Kenntnis des Urheberrechts auch für sie in unserer digitalen Welt immer wichtiger.

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EDV-Bereich

Von besonderer Bedeutung ist das Urheberrecht im Bereich der EDV. Nahezu jeder bedient sich beruflich und nicht beruflich eines PC´s oder des Internets. Ungewollte Eingriffe in fremde Urheberrechte sind heute keine Ausnahme mehr:

  • Verletzung von Urheberrechten oder Leistungsschutzrechten an Filmen, Bildern, Musikdateien (Filesharing),
  • Schutz entwickelter Software,
  • Webseitengestalter.

Eine Beratung zur Einräumung von Nutzungsrechten an entwickelter Software ist ebenso wichtig, wie die Ahndung von Urheberverletzungen im EDV-Bereich.

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Unsere Philosophie

An dem beschriebenen Umfang des möglichen Werkes und am Kreis der Betroffenen und Interessierten zeigt sich, dass kreative Menschen eine Passion, eine Gabe, eine besondere Fähigkeit haben. Dabei erbringen sie einzigartige Leistungen, die im hohen Maß schutzwürdig sind. Bei der Verwertung dieser Leistung sind sie auf juristisches Know-How angewiesen.

Wir unterstützen Kreative mit unserem juristischen Wissen beim Schutz ihrer Urheberpersönlichkeitsrechte und urheberrechtlichen Vermögensrechte. Wir versuchen, es ihnen einfach leichter zu machen, damit sie sich ihrer Leidenschaft hingeben können und sich mit juristischen Fragen so wenig wie möglich befassen müssen. Wir stellen sicher, dass Kreative die Menschheit durch ihr Wirken voranbringen.

Im Übrigen vermitteln wir unseren Mandanten Verständnis für Ansprüche im Bereich des Urheberrechts und sind immer bestrebt, für sie das beste Ergebnis zu erzielen. Wir sind Partner an ihrer Seite.

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Ihr Ansprechpartner im Urheberrecht

 

Im Bereich des Urheberrechts ist Frau Johanna Swist Ihr Ansprechpartner.

 

Urheberrecht
Das Werk zu erbringen, ist viel leichter, wenn die Verwertung geklärt ist und finanzielle Fragen keine Last darstellen.

 

 

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Unsere Beratungsleistung im Urheberrecht

Wir beraten Urheber, Verwerter und Unternehmer in allgemeinen Fragen des Urheberrechts, zu Vertragsgestaltungen und bei Verstößen gegen das Urheberrecht:

  • Inwieweit liegt ein urheberrechtlich geschütztes Werk vor? Genießt das ausgefertigte Foto Schutz und wenn ja welchen?
  • Ob und wann ist das Urheberrecht entstanden? Diese Frage wird in der Entstehungsphase erheblich.
  • Ob Leistungsschutzrechte betroffen sind?
  • Ob sich die Verletzung in den gesetzlichen Schranken hält? Wann darf man eine Software kopieren?
  • Wie räumen Urheber Rechte zur Nutzung ein? Was ist das Ziel ihres Vertrages?
  • Überschreitet der Lizenznehmer mit seiner Nutzung das ihm übertragene Recht?

Wir berücksichtigen die Besonderheiten des vorliegenden Vertragsverhältnisses.

Das Urhebervertragsrecht gewährt eine Vielzahl von Rechten, von denen durch Vertrag abgewichen werden kann. Der Urheber sollte sich der Gestaltungsmöglichkeiten bewusst sein.

Jeder Bereich des Urheberrechts hat seine spezifischen Besonderheiten, wie es sich im Falle von Design, dem Recht der bildenden Kunst, dem Urheberschutz der Architekten, dem Urheberrecht im Bereich der EDV zeigt.

Vielfach ist auch das Recht der Verwertungesellschaften zu berücksichtigen. Teilweise werden von ihnen Rechte und Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend gemacht.

 

 

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Anspruchsgeltendmachung im Urheberrecht

Wir beraten unsere Mandanten zu Ansprüchen, die ihnen im Falle der Verletzung ihrer Urheberrechte oder Nutzungsrechte zustehen:

  • Mit Unterlassungsansprüchen kann der Urheber künftigen Verletzungen vorbeugen.
  • Auskunftsansprüche dienen dazu, den Schaden zu erfassen.
  • Mittels Beseitigungsansprüche kann ein verletzender Zustand beseitigt werden.
  • Schadensersatzansprüche gleichen beispielsweise den entgangenen Gewinn aus.
  • In Nutzungsverträgen können Zahlungen von Lizenzgebühren für die Verwertung eines urheberrechtlich gewchützten Werkes vereinbart werden. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Anspruchsdurchsetzung.
  • Besteht die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung so ist es ratsam, Vertragsstrafen für diesen Fall zu vereinbaren. Hierzu beraten wir unsere Mandanten oder treten für sie auf. Wir helfen dann im Verletzungsfall bei ihrer Realisierung.

Wir agieren bei urheberrechtlichen Verletzungen außergerichtlich und mahnen den Verletzer ab. Wir vereinbaren Vertragsstrafen, um unseren Mandanten für die Zukunft abzusichern. Im Klagewege und im Wege der einstweiligen Verfügung machen wir die unseren Mandanten zustehenden Ansprüche geltend.

Diese Rechte nehmen wir für unseren Mandanten auch im Arbeitsverhältnis wahr. Auch im Arbeitsverhältnis können Urheberrechte verletzt werden.

 

 

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Internationalität des Urheberrechts

Wir sind uns der internationalen Bedeutung des Urheberrechts bewusst. Hier kommt internationales Urheberprivatrecht zum Tragen. Bücher, Filme, Musik, Spiele werden heute nicht nur national vertrieben. Das Urheberrecht gleicht sich immer mehr an, aber gewisse Unterschiede bestehen weiter. Sie im Auge zu behalten, obwohl es eine Vielzahl internationale Urheberrechtsabkommen gibt, sehen wir als eine sehr wichtige Aufgabe.

 

 Kanzlei Swist – Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf
Ihr Recht in unseren treuen Händen

 

 

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Urheberrecht

 

 

 

Rufen Sie uns an! Tel.: 0211 – 8759  8067

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