Kündigung des Arbeitsverhältnisses

 

Die ausgeübte Tätigkeit ist das, worüber sich jeder von uns am meisten identifiziert. Es vereinnahmt die meiste Zeit und prägt die eigene Persönlichkeit wohl am stärksten.

Dann ist es für jeden ein Schock, wenn eine Kündigung ins Haus flattert, und zwar unabhängig davon, ob sie vorhersehbar war oder nicht, ob sie verschuldet war oder nicht, und ob sie schlussendlich genehm war oder nicht.

Selbst diejenigen, die demnächst umziehen wollten oder die eigene Selbständigkeit planten, sind in der Regel schockiert, wenn sie eine Kündigung ihres Arbeitgebers im Briefkasten vorfinden müssen. 

 

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie sofort handeln.

 

 

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Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage

 

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses verändert die Lebensverhältnisse augenblicklich. Als Gestaltungserklärung bedarf die Kündigung nicht einer Zustimmung oder irgendeiner sonstigen Handlung des Arbeitnehmers.

Der Arbeitnehmer kann die Kündigung angreifen. Dazu muss er fristgerecht eine Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers oder am Ort der Erfüllung der Arbeitsleistung einlegen. Er nimmt am besten die Kündigung und fährt sofort zum zuständigen Arbeitsgericht. Dort erklärt er gegenüber dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, dass er sich gerichtlich gegen die Kündigung wehren möchte. Das macht er am gleichen oder am darauf folgenden Tag, nachdem ihm die Kündigung ausgehändigt worden ist oder in seinen Briefkasten gelangte.

Dieses Vorgehen und die Einhaltung der dreiwöchigen Frist sind sehr wichtig. Drei Wochen gehen sehr schnell ins Land. Viele Arbeitnehmer versäumen diese Frist. Das hat zur Folge, dass die Kündigung wirksam wird. Der endgültige Verlust des Arbeitsplatzes und einer möglichen Abfindung ist dann die bittere Folge.

Hat der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage eingelegt, so kann bzw. sollte er sich immer noch einen Rechtsanwalt suchen, er kann sich in aller Ruhe beraten lassen und mit dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt eine Strategie erarbeiten.

Selbstverständlich kann der Arbeitnehmer sofort nach Eingang der Kündigung den Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Dies ist vor allem dann angezeigt, wenn beispielsweise Unsicherheiten hinsichtlich der gerichtlichen Zuständigkeit bestehen. Der beauftragte Rechtsanwalt wird die Klage dann fristgerecht für den Arbeitnehmer einlegen. Auch der beauftragte Rechtsanwalt muss sich beeilen. Zögern Sie nicht und vereinbaren einen schnellen Termin.

Ist die Frist unverschuldet versäumt, so sollte der Arbeitnehmer mit seinem Rechtsanwalt die Möglichkeit einer nachträglichen Zulassung erörtern. 

 

Bei einer Kündigung ist unverzüglich eine Kündigungsschutzklage einzulegen oder ein Rechtsanwalt aufzusuchen, der die Klage einlegt.

 

 

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Einschätzung der Rechtslage

 

Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens sollte natürlich nicht nur die Klage einlegen, auf die Schriftsätze erwidern und zum Termin erscheinen. Er sollte vor allem bereits im ersten Gespräch die Aussichten überprüfen.

Die erste Frage ist wohl, ob Formalien einer Kündigung eingehalten worden sind:

  • Schriftlichkeit,
  • Unterschriften,
  • Vollmachten
  • Zugang,
  • Anhörung des Betriebsrates.

Dann wird sich Ihr Rechtsanwalt mit der Kündigung und ihren Voraussetzungen befassen. Dabei wird ganz grob unterschieden zwischen

  • Kündigung während der Probezeit,
  • ordentlicher Kündigung,
  • fristloser Kündigung.

Die drei Kündigungsformen stehen unter sehr unterschiedlichen Voraussetzungen.

Als nächstes wird Ihr Anwalt prüfen, ob das Kündigungsschutzgesetz eingreift und die Kündigung auch nach dem Kündigungsschutzgesetz gerechtfertigt ist.

  • Geltung des Kündigungsschutzgesetzes,
  • Rechtfertigung der Kündigung durch betriebsbedingte Gründe,
  • Rechtfertigung der Kündigung durch personenbedingte Gründe,
  • Rechtfertigung der Kündigung durch verhaltensbedingte Gründe.

Sodann kennt das Gesetz besonderen Kündigungsschutz. Sollten Sie vermuten, dass Sie möglicherweise zu einer der besonders geschützten Gruppen gehören machen Sie Ihren Rechtsanwalt darauf unbedingt aufmerksam. Beispiele von Personengruppen, die einen erhöhten Schutz genießen können, sind:

  • Schwangere,
  • Schwerbehinderte,
  • Arbeitnehmer, die nahe Angehörige pflegen, (vgl. Familienpflegezeitgesetz oder Pflegezeitgesetz),
  • Betriebsräte.

Je nachdem, wie die Rechtmäßigkeitsprüfung der ausgesprochenen Kündigung ausfällt, wird Ihr Anwalt unterschiedliche Ziele festlegen. Sie können Ihre Erwartungen darauf einrichten. Schließlich geht es um Ihre berufliche und finanzielle Zukunft. Sie klären mit Ihrem Rechtsanwalt ab, ob für Sie eher die Abfindung oder die Rückkehr in den Betrieb im Vordergrund steht. 

 

 

Profitieren Sie von dem Begleiter an Ihrer Seite durch seine vorläufige Einschätzung der Rechtslage!

 

 

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Geltendmachung weiterer Ansprüche

 

Endet ein Arbeitsverhältnis, so stehen auch noch weitere Ansprüche im Raum, die ebenfalls geltend gemacht werden sollten. Das sind im Einzelnen:

  • Abfindung,
  • ausstehender Lohn,
  • Überstundenvergütung,
  • Urlaubsansprüche,
  • ausstehende Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
  • Zeugnis,
  • Arbeitspapiere,
  • Lohnsteuerbescheinigung. 

 

 

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  Beiträge zum Kündigungsrecht

 

 

Mit der Zeit werden wir hier typische Fallkonstellationen veröffentlichen, die die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Kündigung betreffen:

 

 

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Links

 

 

 

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Kündigung des Arbeitsverhältnisses

 

 

 

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