Inhalt des Medienrechts

Ein Medium ist ein Mittel der Kommunikation. Somit kann das Medienrecht als das Recht der Kommunikation bzw. Kommunikationsmittel verstanden werden.

Klassische Medien sind Bücher, Presseerzeugnisse, Rundfunk, Film und beispielsweise Fernsehen. Die Entwicklung der Technik im elektronischen und dann im digitalen Bereich führte zu weiteren Kommunikationsmitteln. Zu denken ist beispielsweise an CD´s, E-Books, Internet oder soziale Netzwerke. Als Medien unterliegen Kommunikationsmittel der Vergänglichkeit. Die Telegraphie hat ihre Bedeutung heutzutage als Informationsübermittler verloren. Flugblätter und Plakate werden immer seltener eingesetzt.

Bereits die Aufzählung der unterschiedlichen Medien zeigt, dass es sich um ein sehr weites Feld handelt, dessen Bedeutung im persönlichen und gewerblichen Bereich immer weiter ansteigt. Das spiegelt sich in den einschlägigen Normen: Von der Wissenschaftsfreiheit, Kunstfreiheit, Meinungsfreiheit bis hin zu allgemeinen Persönlichkeitsrechten, der informationellen Selbstbestimmung, dem Eigentumsrecht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Die deutsche und die europäische Rechtsordnung weisen eine Vielzahl von Gesetzen auf, die das Medienwesen regeln.

Der Bereich des Medienrechts erfasst damit:

  • das Presserecht,
  • das Rundfunkrecht,
  • das Recht der Mediendienste,
  • das Recht Teledienste,
  • das Telekommunikationsrecht,
  • das Film- und Fernsehvertragsrecht,
  • das Verlagsrecht,
  • das Musikvertragsrecht und Musikverlagsrecht,
  • das Eventrecht, das Unterhaltungsrecht und das Recht der Kulturveranstaltungen,
  • sowie das Recht der deutschen und europäischen Film- und Kulturförderung.

In diesem Bereich kommt es auf die Frage an:

  • Welche administrativen Erfordernisse sind zu erfüllen?
  • Wie werden bestimmte Projekte vertraglich geregelt?
  • Welche Ansprüche sind zu erfüllen und gegebenenfalls abzusichern?

Bei rechtswidrigen Eingriffen in Urheberrechte stehen Urhebern, Lizenznehmern und Leistungsschutzberechtigten Ansprüche zu, die außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht werden.

Sobald es sich um Massenmedien handelt, wie soziale Netzwerke, die Presse oder der Rundfunk, sind Eingriffe in Persönlichkeitsrechte möglich. Die Berichterstattung über private und intime Belange ist nicht immer zulässig und kann zu Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen führen. Auch der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb genießt einen Schutz insbesondere vor unwahrer Berichterstattung.

In Medienunternehmen arbeiten Menschen deren Ansichten grundrechtlichen Schutz genießen. Insoweit überlagern Grundrechte auch das Arbeitsverhältnis in einem Medienunternehmen, was immer wieder zu interessanten Fragestellungen führt.

Schließlich kommt der Titelschutz und medienbezogener Markenschutz nicht selten bei medienbezogenen Fragen zum Tragen.

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Medienrecht – Unsere Philosophie

Im Bereich des Medienrechts ist unser Tun von Vorsicht und Respekt gegenüber den Freiheitsrechten und Persönlichkeitsrechten geprägt.

Mit der Offenheit für Massenmedien und neue Medien geht immer eine höhere Sorge um einen sachgerechten Interessenausgleich einher. Dieses ist umso dringender, als durch die Mediengesellschaft die Menschheit näher gerückt ist.

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Ihr Ansprechpartner

 

Frau Rechtsanwältin Swist steht Ihnen gerne in allen Rechtsfragen im Bereich des Medienrechts zur Seite. Medienrecht fasziniert uns immer häufiger. 

 

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Medienrecht – Unser Leistungsspektrum

Das Medienrecht ist das breiteste Feld, in dem wir tätig sind. Deswegen umfasst unser Leistungsspektrum beispielsweise:

  • Beratung bei Vertragsgestaltungen in Bereichen Presse, Film und Verlag,
  • Geltendmachung und Abwehr von presserechtlichen Ansprüchen, wie presserechtliche Auskunft, Informationsschutz, Zeugnisverweigerungsrecht, Beschlagnahmeschutz,
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen in Zusammenhang mit allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, der informationellen Selbstbestimmung,
  • Schutz vor der „öffentlichen Lüge“, wie sie zuweilen auf Bewertungsportalen, Presse und sozialen Netzwerken auftauchen, und Gewerbetreibende besonders hart treffen,
  • Vertragsgestaltung mit freien und angestellten Mitarbeitern.

 

 Kanzlei Swist – Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf
Ihr Recht in unseren treuen Händen

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Medienrecht

 

 

 

Rufen Sie uns an! Tel.: 0211 – 8759  8067

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