Neue Medien und das Markenrecht

Das Markenrecht hat in der Welt des Internets die gleiche Bedeutung wie in der realen Welt. Zuweilen wird es den Betroffenen viel schneller bewusst gemacht. Es ist kann für jeden Unternehmer von immenser Bedeutung werden.

 

Internationaler Wursthandel?

 

Wir wollen die Bedeutung des Markenrechts an einem sehr alltäglichen Beispiel verdeutlichen. Herr Kielbaska hatte in einem Dorf in der polnischen Wojewodschaft Kleinpolen eine Metzgerei. Er versorgte die gesamte etwas abgeschiedene Dorfgemeinschaft. Eines Tages sagte sein 14-jähriger Sohn, er würde dem Vater einer Internetseite entwerfen. Der Vater lächelte und ließ den Sohn machen. Über die sehr ansprechende Internetseite begann der Metzger seine geräucherten Würstchen zu verkaufen. Bald bot er sie auch auf diversen Internetseiten in ganz Europa an. Eines Tages kam Herrn Kielbaska die Idee, dass wohl jeder seine tollen Würstchen anbieten könnte und den guten Ruf seiner Würstchen ausbeuten könnte.

Im Ergebnis ist die Befürchtung des Herrn Kielbaska sehr berechtigt. Jeder, der sich die Mühe gibt, seine Würstchen nachzuahmen, wird diese ebenfalls über das Internet anbieten können.

Herr Kielbaska hat sich sofort um die Angelegenheit gekümmert und eine Markenanmeldung beim polnischen Markenamt (Urząd Patentowy RP) beantragt. Die von ihm beantragte Marke wurde auch eingetragen.

Herr Kielbaska glaubte geschützt zu sein. Er lag falsch. Herr Kielbaskas Marke genoss nur in Polen Schutz, nicht jedoch in der restlichen Welt. Da er aber seine Würstchen in vielen Mitgliedstaaten der EU vertrieb, brauchte er einen wirksamen Schutz auch auf den Märkten, die er tatsächlich belieferte. Wie ihm der beauftragte Rechtsanwalt mitteilte, sollte Herr Kielbaska eine Unionsmarke beantragen, damit seine Würstchen in der gesamten Union einen ausreichenden Schutz genießen.

Ein Produkt oder eine Dienstleistung kann den Schutz einer nationalen Marke, einer Unionsmarke oder einer Internationalen Marke erhalten. Waren und Dienstleistungen sollten diesen Schutz so schnell wie möglich bekommen, um vor Nachahmern geschützt zu werden. Gerade im Internet, als der Plattform für Startups, ist dieser Schutz besonders wichtig.

Markenverletzung im Internet!

 

Eines Tages machte Herr Kielbaska Urlaub. Er und seine Frau besuchten Rom. Nach einer Woche dauernden Laufens und Guckens entschied sich das Ehepaar einen Tag in Ostia am Strand zu verbringen. Herr Kielbaska wollte sich auf seinem Smartphone seine Heimat ansehen und da erscheint ihm die AdWords-Anzeige für Würstchen. Er ist etwas überrascht, da er seine Würstchen nicht über AdWords reklamiert. Er begutachtet die Anzeige genau und stellt fest, dass diese Würstchen mit seiner Marke versehen sind. Nach einer kurzen Untersuchung stellt er fest, dass dahinter Herr Miesko aus dem Nachbardorf steckt.

Herr Kielbaska ruft sofort seinen Anwalt an. Er will nicht, dass Herr Miesko seinen guten Ruf ausbeutet. Er hat Angst, dass ihm ein Gewinn entgeht. Außerdem hat er Angst, dass Herr Miesko die Würstchen nicht so gut zubereitet, wie er selbst das tut. Er beauftragt seinen Anwalt damit, dass dieser etwas dagegen macht und Herr Miesko die Verwendung seiner Marke unterlässt. Außerdem will er Schadensersatz für den entgangenen Gewinn und für die Marktverwirrung. Der Rechtsanwalt sagt ihm zu, dass er sich damit schnellstens beschäftigt.

Im Falle einer Markenverletzung im Internet können die gleichen Ansprüche erhoben werden, wie in der realen Welt. Jeder Unternehmer, auch ein Kleiner, sollte wissen, dass es sie gibt und dass er sich bei einer Markenverletzung ihnen aussetzt.

Sonst droht ihm, dass ihn Konkurrenten in Anspruch nehmen. Wir bitten, diesen Fall nicht als Ersatz für eine Rechtsberatung zu nehmen. Der Fall ist sehr vereinfacht und setzt sich nur mit der hier vorgestellten Fallgestaltung auseinander. Sollten Sie sich in einer vergleichbaren Lage befinden, dann kontaktieren Sie den Anwalt Ihres Vertrauens!

 

Kanzlei Swist – Rechtsanwalt Medienrecht Düsseldorf
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