Bundesdatenschutzgesetz – was wird mit ihm? 

 

 

Nach der Einführung der Datenschutzgrundverordnung wurde der Regelungsinhalt des Bundesdatenschutzgesetzes entbehrlich. Was ist nun mit diesem Gesetz? Existiert es noch?

 

Ablösung des Bundesdatenschutzgesetzes!

 

Das Bundesdatenschutzgesetz wurde im Wesentlichen durch die Datenschutzgrundverordnung abgelöst.

 

Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die neue Rechtslage-

 

Jedoch ist das Bundesdatenschutzgesetz nicht aufgehoben worden. Der Gesetzgeber hat es der neuen Rechtslage angepasst.

 

Nationale Verfahrensfragen?

 

Vor diesem Hintergrund muss man wissen, dass die DSGVO ist keine abschließende Regelung darstellt. Eine Verordnung der EU kann das Verfahren in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU nicht regeln. Als Beispiel seien die nationale Aufsichtsstellen genannt. Es muss Sache des nationalen Gesetzgebers bleiben, in den einzelnen Mitgliedsstaaten Aufsichtsbehörden zu regeln.

 

Bundesdatenschutzgesetz als Ausführungsgesetz !

 

Zudem finden sich in der Datenschutzgrundverordnung einzelne Ermächtigungsgrundlagen, die dem nationalen Gesetzgeber aufgeben, bestimmte Bereiche selbst zu regeln. So soll der nationale Gesetzgeber den Beschäftigtendatenschutz regeln. Das heißt im Einzelnen, dass Fragen des Datenschutzes bei einem Deutschland ausgeführten Arbeitsvertrages anders geregelt sein können als in Polen oder Frankreich.

Dem entsprechend hat sich das Bundesdatenschutzgesetz als Vorläufer der Datenschutzgrundverordnung zu einem Gesetz gewandelt, das zum großen Teil Kompetenz-, Zuständigkeits- und Verfahrensfragen regelt.

 

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Bundesdatenschutzgesetz

 

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Bundesdatenschutzgesetz
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