Persönlichkeitsrechte im Internet
Persönlichkeitsrechte im Internet werden nur selten verletzt. Diese Auffassung ist alles andere als richtig. Die Rechtsprechung zeigt, dass das Recht durch verschiedene Handlungen bereits gravierend verletzt worden ist. Deshalb an diese Stelle einige Beispiele, die Sie etwas sensibilisieren.
Konkludente Einwilligung?
Eine Einwilligung zur Veröffentlichung des eigenen Bildes oder einer sensiblen Information kann ausdrücklich erteilt werden. Kann Sie aber auch konkludent erteilt werden, wenn der Betroffene einem Berichterstatter einer Internetzeitung Informationen erteilt?
Minderjährigenschutz!
Wie ist es bei Minderjährigen? Können diese eine Einwilligung wirksam zur Veröffentlichung ihrer Fotos erteilen oder gilt da eher der Minderjährigenschutz des Bürgerlichen Gesetzbuches (vgl. §§ 104 BGB)?
Widerruf einer Einwilligung!
Kann eine einmal erteilte Einwilligung widerrufen werden? Welche Anforderungen sind an den Widerruf zu stellen?
„Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis“
Auch im Arbeitsverhältnis sind Persönlichkeitsrechte zu schützen. Auf der Internetseite eines Unternehmens werden häufig Daten von Mitarbeitern oder ihre Bilder veröffentlicht. Ist das zulässig? Sind an die Einwilligung im Arbeitsrecht höhere Anforderungen zu stellen? Muss die Einwilligung zur Veröffentlichung schriftlich erteilt werden?
„Fotos im Internet“
Wenn die Einwilligung zur Veröffentlichung des eigenen Fotos für eine Internetseite erteilt wird, darf das Foto auch auf anderen Internetseiten ohne Einwilligung veröffentlicht werden?
„Bewertungsportale und Internetforen“
Bewertungsportale sind heute eine legitime Informationsquelle geworden. Jedoch können auch dort Lügen zur Person oder verleumderische Behauptungen auftauchen. Kann sich die verletzte Person wirksam auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte berufen? Die gleichen Fragen stellen sich bei Debatten in Internetforen.
„Pressearchive“
Auch Jahre später geben Pressearchive sehr viele Informationen her zu Sachverhalten, die die Betroffenen gerne abhacken würden. Straftäter fühlen sich durch den Umstand sehr beschwert, dass Pressearchive dezidiert ihre Taten im öffentlichen Gedächtnis behalten. Können sie die Löschung der Einträge verlangen?
„Relative und absolute Personen der Zeitgeschichte sowie Beiwerk“
Inwieweit muss ein Betroffener die Veröffentlichung dulden, wenn es sich bei ihm um eine relative oder absolute Person der Zeitgeschichte handelt? Wann ist ein Abgelichteter nur Beiwerk, so dass auch er ohne seine Zustimmung im Internet veröffentlicht werden könnte?
„Lokale Ereignisse“
Schließlich gibt es Ereignisse von lokaler Bedeutung. Ist es zulässig, diese Vorgänge einem weltweiten Publikum zur Kenntnis zu bringen? Bedarf es da nicht der Einwilligung der Betroffenen?
Wie Sie sehen, begegnen wir hier sehr spannenden Fragen, die vielleicht auch Sie betreffen.
Kanzlei Swist – Rechtsanwalt Medienrecht Düsseldorf
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