Befristete Verträge in der Fußball-Bundesliga

In dem Urteil vom 16. Januar 2018, Aktenzeichen 7 AZR 312/16, beschäftigt sich das Bundesarbeitsgericht mit der Zulässigkeit einer Befristung im Arbeitsvertrag bei einem Lizenzfußballspieler.

 

Befristete Verträge – Gesetzeslage!

 

§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (im Folgenden: TzBfG) ermöglicht es, in einem Arbeitsvertrag eine Befristung aufzunehmen, wenn ein entsprechender sachlicher Grund vorliegt. Einen sachlichen Grund kann beispielsweise die Eigenart der Arbeitsleistung darstellen.

 

Befristete Verträge – Beispiel der Befristung:

 

So kann es zulässig sein, das Arbeitsverhältnis mit einem Schauspieler zu befristen, wenn er eingestellt wird, um an einem Filmdreh teilzunehmen.

Es stellt sich damit die Frage, ob Lizenzspieler der Fußball-Bundesliga eine Arbeitsleistung erbringen, die wegen ihrer Eigenart eine Befristung rechtfertigt.

 

Rechtslage bei Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga-

 

Dies hat das Bundesarbeitsgericht bejaht. Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga ist regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt.

 

Vertragliche Regelung im konkreten Fall?

 

Der Kläger war bei dem beklagten Verein seit dem 1. Juli 2009 als Lizenzspieler (Torwart) in der 1. Fußball-Bundesliga beschäftigt. Grundlage des Arbeitsverhältnisses bildete zuletzt der Arbeitsvertrag vom 7. Juli 2012, der eine Befristung zum 30. Juni 2014 und eine Option für beide Parteien vorsieht, den Vertrag bis zum 30. Juni 2015 zu verlängern, wenn der Kläger in der Saison 2013/2014 in mindestens 23 Bundesligaspielen eingesetzt wird. Nach dem Vertrag erhält der Kläger eine Punkteinsatzprämie und eine Erfolgspunkteinsatzprämie für Ligaspiele, in denen er von Beginn an oder mindestens 45 Minuten eingesetzt ist.

Der Kläger absolvierte in der Saison 2013/2014 neun der ersten zehn Bundesligaspiele. Am elften Spieltag wurde er in der Halbzeit verletzt, ausgewechselt und in den verbleibenden Spielen der Hinrunde verletzungsbedingt nicht mehr eingesetzt. Nach Beendigung der Hinrunde wurde der Kläger nicht mehr zu Bundesligaspielen herangezogen, sondern der zweiten Mannschaft des Beklagten zugewiesen.

Der Kläger hat die Feststellung begehrt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der vereinbarten Befristung am 30. Juni 2014 geendet hat.

 

Gründe der Rechtmäßigkeit der Befristung:

 

Die Revision des Klägers hatte vor dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Befristung des Arbeitsvertrags ist wegen der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt.

Im kommerzialisierten und öffentlichkeitsgeprägten Spitzenfußballsport werden von einem Lizenzspieler im Zusammenspiel mit der Mannschaft sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die dieser nur für eine begrenzte Zeit erbringen kann. Dies ist eine Besonderheit, die in aller Regel ein berechtigtes Interesse an der Befristung des Arbeitsverhältnisses begründet. Da der Kläger nur in zehn Bundesligaspielen der Hinrunde der Saison 2013/2014 eingesetzt wurde, sind die Voraussetzungen der Verlängerungsoption und des geltend gemachten Prämienanspruchs für die Spiele der Rückrunde nicht erfüllt. Der Beklagte hat die Erfüllung dieser Voraussetzungen nicht treuwidrig vereitelt.

Die Entscheidung besagt, dass auch bei Tätigkeiten, die Höchstleistungen voraussetzen, eine Befristung des Arbeitsvertrages gerechtfertigt sein kann.

 

Kanzlei Swist – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf
Ihr Recht in unseren treuen Händen  

 

 

Quelle zum Fall „Befristung in der 1. Bundesliga“ ist die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.01.2018, Az.: 2/18, die Sie unter dem nachfolgenden Link finden:

 

https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/befristung-des-arbeitsvertrags-eines-lizenzspielers-der-fussball-bundesliga/?highlight=16.01.2018

 

 

 

Befristete Verträge

 

 

Rufen Sie uns an! Tel.: 0211 – 8759 8067 

 

 

Anwalt für Arbeitsrecht: Befristete Verträge – Zulässigkeit in der 1. Bundesliga
Markiert in:
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner Call Now Button