Open Source Software

Wir alle sind sehr glücklich darüber, dass es so etwas wie Open Source Software gibt, also Programme die wir kostenlos nutzen können.

Dann drängt sich die Frage auf, auf welchen Grundsätzen die Nutzung basiert. Die Frage ist umso wichtiger, als viele Unternehmen Open Source Software für ihre Produkte einsetzen.

 

Was ist Open Source Software?

 

Open Source Software sind Programme, die der Berechtigter allen unter Verwendung seiner Nutzungsbedingungen zur Verfügung stellt.

Rechtsgrundlage ist damit, die Nutzungsbedingung des ursprünglich Berechtigten. Das zeigt einerseits, dass die Nutzung sehr unterschiedlich durch den ursprünglich Berechtigten geregelt sein. Das beginnt schon damit, dass der Berechtigte das Recht eines von ihm ausgewählten Staates als maßgeblich bestimmen kann.

In der Regel ist aber in den Nutzungsbedingungen bestimmt, dass die Nutzung kostenlos erfolgt, eine Umarbeitung erfolgen kann, der Bearbeiter zur Offenlegung des Quellencodes verpflichtet wird. Daneben wird in der Regel ein umfassender Gewährleistungs- und Haftungsausschluss erfolgen.

 

Rechtsgrundlage!

 

Hinsichtlich des Vertragsrechts gilt das Recht, welches sich aus den Nutzungsbedingungen ergibt. Hinsichtlich der urheberrechtlichen Fragestellungen gilt aber das Recht des Staates, in dem die Nutzung erfolgt.

Erfolgt eine Nutzung in Deutschland, so gilt in dieser Hinsicht das deutsche Recht.

Die Nutzungsbedingung ist eine allgemeine Geschäftsbedingung, auf die die Inhaltskontrolle nach BGB erfolgen kann.

Verstößt der Nutzer gegen die Nutzungsbedingung, weil er beispielsweise den Quellencode nicht offenlegt, so begeht er eine Urheberrechtsverletzung.

Problematisch ist, ob ein so umfassender Gewährleistungs- und Haftungsausschluss zulässig ist. Dieses ist sehr problematisch. Damit besteht ein erhebliches Risiko für denjenigen, der Open Source Software nutzt oder bearbeitet.

Es wird die Auffassung vertreten, dass umfassende Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse unwirksam sind. Dann könnte je nach Vertragsausgestaltung das Schenkungsrecht zum Tragen kommen, §§ 521, 523, 524 BGB. Danach käme nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in Betracht.

Je nach Nutzungsbedingungen muss die Frage der Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse ganz unterschiedlich beantwortet werden.

Die Haftungsfrage bei Open Source Software ist damit sehr problematisch. Der Verwender sollte daher im Vorfeld eine umfassende Risikoanalyse vornehmen.    

 

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