Domain und ihr Schutz

 

 

Sie planen eine Domain zu erwerben oder haben bereits eine erworben. Der Erwerb erfolgte zu gewerblichen oder zu privaten Zwecken und jetzt lässt es Ihnen keine Ruhe. Sie fragen sich, welche Rechtsstellung Sie erlangt haben und ob Dritte Ansprüche Ihnen gegenüber geltend machen können.

 

Grundsatz:

 

Der Erwerb einer Domain ist sehr leicht. Sie können eine Domain bei der DENIC gegen Entgelt erwerben. Dabei gilt der Prioritätsgrundsatz. Wer als erster die Registrierung veranlasst, der erhält die Domain.

Dennoch gibt es von diesem Grundsatz Ausnahmen und zwar dann, wenn ein Dritter ein kollidierendes Recht besitzt. Das können Namensrechte, Unternehmenskennzeichen, Marken, Werktitel und einiges mehr sein.

Wenn Sie diese Rechte durch die Registrierung verletzen, können dem Dritten beispielsweise Löschungsrechte oder Schadensersatzansprüche entstehen (Anspruchsgrundlagen aus dem Markenrecht: §§ 14, § 15 Markengesetz; Anspruchsgrundlagen aus dem Lauterkeitsrecht: §§ 3, 5 UWG; Anspruchsgrundlagen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch: 826, 1004 BGB).

 

Namensrechte!

 

Sie können Namensrechte im Sinne des § 12 BGB verletzen. Geschützt werden Namen natürlicher Personen, Pseudonyme, Namen juristischer Personen oder auch Städtenamen.

Eine besondere Bedeutung erlangte das Recht der Gleichnamigen. Auch hier gilt in erster Linie der Prioritätsgrundsatz. Wenn jedoch der Geschäftsverkehr beim Aufrufen einer Internetadresse ein großes und bekanntes Unternehmen erwartet, so kann diese Erwartungshaltung ein besseres Recht begründen.

 

Markenrechte, Werktiteln und sonstigen Unternehmenskennzeichen!

 

Bei allen gewerblich genutzten Kennzeichen droht nicht nur die Unterlassung, sondern darüber hinaus ein Schadensersatzanspruch. Insoweit sollte der Betroffene vorab immer eine genaue Recherche durchführen oder durchführen lassen.

 

Wettbewerbsrecht!

 

Beschreibende Begriffe können darüber hinaus Mitkonkurrenten verletzen: Zahnarzt.de oder Rechtsanwalt.de oder Mitfahrzentrale.de.

Auch hier ist besondere Vorsicht geboten. Es könnte ja der Eindruck entstehen, die betreffende Seite würde alle Zahnärzte, Rechtsanwälte oder Mitfahrzentralen repräsentieren.

 

Domain Grabbing!

 

Domain Grabbing ist ein Geschäftskonzept, bei dem sich jemand eine Vielzahl von Domains registrieren lässt, um sie dann an die Rechtsinhaber, beispielsweise Markeninhaber teuer zu verkaufen.

Dieses Vorgehen gilt als sittenwidrig.

Die Domain hat juristisch noch viele weitere Facetten. Schützen Sie sie sorgsam, sie ist heute im Marketing sehr wichtig.

 

Kanzlei Swist – Rechtsanwalt Medienrecht Düsseldorf
Ihr Recht in unseren treuen Händen  

 

Domain

 

Rufen Sie uns an! Tel.: 0211 – 8759 8067

 

Domain und ihr Schutz
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