Priorität und Seniorität

 

Stellen Sie sich vor, Sie sind bereits Inhaber einer deutschen Marke und fragen sich, ob der Zeitrang dieser Marke sich für Sie positiv auswirken kann, wenn Sie eine identische Unionsmarke anmelden.

Der typische Fall sieht so aus, dass ein Anmelder beispielsweise eine deutsche Marke vor 5 Monaten angemeldet hat. Vor einem Monat hat ein Konkurrent beispielsweise in Portugal eine identische Marke mit den gleichen zu schützenden Warenverzeichnis angemeldet. Falls der Anmelder der älteren deutschen Marke seine Produkte ausschließlich in Deutschland vertreibt, dann wird ihn die Markenanmeldung in Portugal nicht interessieren. Aber heutzutage zeigt sich doch, dass Waren und Dienstleistungen verstärkt überregional angeboten werden.

In der Praxis gibt es zwei Fallgruppen, in denen sich eine frühere Markenanmeldung auf die spätere Unionsmarkenanmeldung auswirken kann.

 

Priorität

 

Beabsichtigt der Inhaber einer nationalen Marke die Anmeldung einer Unionsmarke, so kann er die Priorität der ersten Marke beanspruchen, wenn er die Unionsmarke in einer Frist von 6 Monaten anmeldet.

Das Prioritätsrecht hat die Wirkung, dass für die Bestimmung des Vorrangs von Rechten der Prioritätstag als Tag der Anmeldung der Unionsmarke gilt (Vorrangwirkung), vgl. Art. 31 UMV.

Die Inanspruchnahme einer früheren Priorität setzt u.A. voraus:

  • Anmeldung der Unionsmarke in einer Frist von sechs Monaten nach dem Erwerb der ersten Marke,
  • Mitteilung gegenüber dem EUIPO, dass die frühere Priorität in Anspruch genommen wird, und zwar entweder bei der Anmeldung oder innerhalb von zwei Monaten nach der Anmeldung,
  • Vorlage der Kopie der ersten Anmeldung samt einer Übersetzung in eine Amtssprache,
  • Die Erstanmeldung erfolgte in einem Mitgliedsstaat der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ) oder der Übereinkunft der Welthandelsorganisation WTO. .

Die Einzelheiten gehen aus Art. 29, 30 UMV sowie Regel 6 DV.

Das EUIPO prüft die Divergenz zwischen den Marken.

Daneben kennt die UMV die Ausstellungspriorität. Diese kommt zum Tragen, wenn in bestimmten Ausstellungen Waren und Dienstleistungen unter einer Marke ausgestellt werden. Die in Betracht kommenden Ausstellungen werden im Amtsblatt des EUIPO veröffentlicht. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme richten sich nach Art. 33 UMV.

 

Seniorität einer nationalen Marke

 

Zuweilen ist es aber so, dass Anmelder oder Inhaber einer Unionsmarke bereits in einem oder mehreren Mitgliedstaaten Inhaber einer identischen nationalen oder internationalen Marke für die gleichen Waren und Dienstleistungen sind.

Sie können den Zeitrang dieser Marke bereits in der Unionsmarkenanmeldung oder binnen zwei Monaten ab deren Anmeldung oder jederzeit nach Eintragung der Unionsmarke unter Wahrung ihrer älteren Rechte geltend machen, selbst wenn sie ihre ältere Marke nicht verlängern.

Der Anmelder muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Inanspruchnahme des Zeitrangs eine Kopie der betreffenden Eintragung vorlegen.

Die Voraussetzungen richten sich nach Art. 34, 35 UMV sowie Regel 8, 28 DV. Vorausgesetzt wird aber immer:

  • Eingetragene nationale Marke,
  • Personenidentität des Antragsstellers,
  • Markenidentität,
  • Identität von Waren und Dienstleistungen,
  • Vorliegen der Voraussetzungen im Zeitraum ab Anmeldung bis zur Eintragung der Unionsmarke.

Der Zeitrang hat nach der Verordnung über die Unionsmarke die alleinige Wirkung, dass dem Inhaber der Unionsmarke, falls er auf die ältere Marke verzichtet oder sie erlöschen lässt, weiter dieselben Rechte zugestanden werden, die er gehabt hätte, wenn die ältere Marke weiterhin eingetragen gewesen wäre.

Es besteht kein Anspruch auf den Zeitrang, wenn die erste Marke verfällt oder für nichtig erklärt wird. Auch bei Übertragung der Unionsmarke vor der Geltendmachung des Zeitrangs geht der Anspruch unter.

 

Ihre Rechtsanwältin Johanna Swist

 

Priorität und Seniorität

 

 

Rufen Sie uns an! Tel.: 0211 – 8759 8067

 

Markenverfahren EUIPO: Priorität und Seniorität
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner Call Now Button