Wann ist von einer Markenverletzung auszugehen?

 

Wenn ein Unternehmen die Marke eines anderen verletzt hat, kann es abgemahnt oder verklagt werden. Geschieht es vorsätzlich, so kann der Markeninhaber einen Strafantrag stellen und der Markenverletzer strafrechtlich zu Verantwortung gezogen werden. Aber was ist eigentlich eine Markenverletzung? Wann geht das Gesetz von einer Markenverletzung aus?

Tatsächlich ist es so, dass nicht jedes Handeln eine Markenverletzung darstellt! Das Gesetzt stellt verschiedene Voraussetzungen auf.

 

Geschützte Marke

 

Eine Markenverletzung setzt eine geschützte Marke voraus. Geschützt wird beispielsweise eine beim DPMA eingetragene Marke. Das kann beispielsweise ein eingetragenes Logo oder eine eingetragene Bezeichnung sein, Details.

 

Vorrangige Marke

 

Die Marke muss nach § 6 Markengesetz Vorrang gegenüber dem angegriffenen Zeichen genießen. Wenn es zwei Marken gibt, so hat diejenige Vorrang die früher angemeldet oder eingetragen worden ist. Der Vorrang des anderen Zeichens kann aber auch aus anderen Umständen hergeleitet werden, Details.

 

Widerrechtliche Benutzung

 

Eine Markenverletzung kann ausscheiden, wenn sie mit Zustimmung des Markeninhabers erfolgt. Beispielsweise kann der Markeninhaber die Erlaubnis erteilt haben, seine Produkte zu vertreiben und die Marke zu benutzen.

 

Benutzung im territorialen Schutzbereich

 

Die Markenverletzung muss im territorialen Schutzbereich der Marke erfolgt sein. In Deutschland wird die nationale deutsche Marke, die EU-Marke und die Internationale Marke mit dem Schutzbereich Deutschland geschützt. Wird unter dem Logo einer bekannten deutschen Marke in Deutschland ein französisches Produkt vertrieben, so kann dies eine Verletzung im territorialen Schutzbereich darstellen. Vertreibt der französische Unternehmer seine Produkte in Frankreich und gebraucht ein Logo, das nur in Deutschland als Marke registriert ist, so ist das unbeachtlich. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang die Internetpräsens, die naturgemäß an Staatsgrenzen kein Halt macht. Ebenso interessant sind Maken kraft Bekanntheit, die nur regional bekannt sind.

 

Benutzung im geschäftlichen Verkehr

 

Eine Verletzung der Marke kann nur im geschäftlichen Verkehr erfolgen. Rein privates Handeln ist unerheblich. Wenn also die Großmutter ich das Emblem einer bekannten Marke auf ihr T-Shirt aufnäht, es nicht verkaufen will, es ihr eigenes bleibt, dann ist sie im rein privaten Bereich. Auch die hoheitliche Tätigkeit zählt in der Regel nicht zum geschäftlichen Bereich.

 

Markenmäßige Benutzung

 

Die Marke muss markenmäßig benutzt worden sein. Die Marke muss als Kennzeichen der eigenen Waren benutzt worden sein. Wenn ich das Logo zweier Firmen vergleiche, dann benutze ich die Marken nicht markenmäßig.

 

Verletzungshandlung

 

Schließlich muss ein Verletzungstatbestand nach § 14 Abs. 2 Markengesetzes. Das ist

  • das Benutzen eines identischen Zeichens wie die geschützte Marke,
  • das Herbeiführen einer Verwechslungsgefahr und
  • das Ausnutzen bzw. Beeinträchtigen der Wertschätzung oder der Unterscheidungskraft einer geschützten Marke.

 

Ihre Rechtsanwältin Johanna Swist

 

Markenverletzung

 

 

Rufen Sie uns an! Tel.: 0211 – 8759  8067

 

Markenverletzung: ein Überblick
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner Call Now Button