Wie werden die Buchhaltungskosten bemessen?

Die Buchhaltungskosten werden bei der Rechtsanwaltskanzlei Swist regelmäßig nach den gesetzlichen Vorgaben des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und der StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) bemessen.
Daneben kann auch eine Honorarvereinbarung getroffen werden.

 

Bemessung nach der Steuerberatervergütungsverordnung – Gebühren für die Buchhaltung nach gesetzlichen Vorschriften

 

Die Höhe der Buchhaltungskosten hängt in erster Linie vom

  • finanziellen Aufwand bzw. Jahresumsatz (vereinfacht gesagt: Summe aller Einnahmen im Jahr)
  • und vom Auftragsumfang

ab.

Der Umsatz variiert jedoch meistens von Jahr zur Jahr. Daher wird regelmäßig zunächst der zu erwartende Jahresumsatz geschätzt und die Kosten anhand gesetzlicher Vorgaben ermittelt.

Stellvertretend für die zahlreichen Konstellationen, folgen drei Kostenbeispiele für die Erstellung einer Buchhaltung mit einem durchschnittlichen Tätigkeitsumfang:

 

Beispiele gemäß § 33 Abs 1, Abs. 6 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV):

 

Beispiel Nr. 1:

Jahresumsatz: 20.000,00 €         

Jahresgebühr netto, das heißt ohne Umsatzsteuer: 532,80 €  

Die Gebühr liegt bei mittlerem Arbeitsaufwand. Sie erhöht sich, wenn der Aufwand höher ist.   

Der Mandant hätte in unserer Kanzlei 12 mal 44,40 €  zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zahlen müssen. 

 

Beispiel Nr. 2:

Jahresumsatz: 60.000,00 €         

Jahresgebühr netto, das heißt ohne Umsatzsteuer: 878,40 €  

Die Gebühr liegt bei mittlerem Arbeitsaufwand. Sie erhöht sich, wenn der Aufwand höher ist.   

Der Mandant hätte in unserer Kanzlei 12 mal 73,20 €  zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zahlen müssen. 

 

Beispiel Nr. 3:

Jahresumsatz: 120.000,00 €         

Jahresgebühr netto, das heißt ohne Umsatzsteuer: 1.267,20 €  

Die Gebühr liegt bei mittlerem Arbeitsaufwand. Sie erhöht sich, wenn der Aufwand höher ist.   

Der Mandant hätte in unserer Kanzlei 12 mal 105,60 €  zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zahlen müssen. 

 

Mit diesen Kosten sind das Kontieren, die buchhalterische Erfassung und die Versendung der Umsatzsteuervoranmeldungen abgegolten.

 

Unterlagensortierung!

 

Werden jedoch beispielsweise buchhalterisch ungeordneten Unterlagen eingereicht, sind diese zunächst buchhalterisch zu sortieren. Diese nicht mit den gesetzlichen Gebühren vergütete Tätigkeit wird mit einer Zeitgebühr in Rechnung gestellt. Die Kosten für das Sortieren der Unterlagen betragen bei der Kanzlei Swist 25,00 € netto je angefangene 30 Minuten.

25,00 € netto je angefangene 30 Minuten!

Die vorläufigen Buchhaltungskosten werden sodann anteilig monatlich in Rechnung gestellt. Sollte am Ende des Jahres eine Kostenkorrektur aufgrund eines berichtigten Jahresumsatzes erforderlich werden, werden die geleisteten Zahlungen in der Endrechnung berücksichtigt.

 

 

Abrechnung der Buchhaltungstätigkeiten auf der Basis einer Honorarvereinbarung – Gebühren für die Buchhaltung nach Stundensätzen

 

Alternativ besteht die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung zu treffen. In diesen Fällen wird die Tätigkeit der Kanzlei Swist zeitabhängig in Rechnung gestellt. Das Stundenhonorar liegt derzeit bei 60,00 € netto je angefangene 30 Minuten.

60,00 € netto je angefangene 30 Minuten!

Mit diesem Stundenhonorar werden bei Bedarf die nachfolgenden Tätigkeiten abgegolten: 

  • Entgegennahme der Unterlagen,
  • Sortierung der Unterlagen,
  • Überprüfung der Unterlagen auf ihre Rechtmäßigkeit,
  • Kontierung der Unterlagen,
  • Buchung der Unterlagen,
  • Zusendung einer vorläufigen Auswertung zur Umsatzsteuervoranmeldung an unsere Mandantschaft und gegebenenfalls Rücksprache,
  • Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt nach erfolgter Rücksprache mit unserer Mandantschaft,
  • Zusendung einer betriebswirtschaftlichen Auswertung oder EÜR für den Voranmeldungszeitraum auf Wunsch des Mandanten.

 

Extras?

 

Bei Bedarf können Sie uns gerne auf weitere Angebote ansprechen.

 

 Wichtigster Grundsatz bei Gebühren für die Buchhaltung:

 

Es gilt der Grundsatz, je besser die Buchhaltung vorbereitet ist, umso eher ist es uns möglich, unseren Mandanten für unsere Tätigkeit niedrigere Kosten in Rechnung zu stellen.

Bei Fragen zur Buchhaltung, können unsere Mandanten daher ihren Ansprechpartner bei der Kanzlei Swist, der das jeweilige Unternehmen kennt, gerne ansprechen.

Alle Fragen werden schnellstmöglich beantwortet. Ein Leerlauf in Ihrem Unternehmen kann so in den meisten Fällen vermieden werden.

 

Kanzlei Swist – Buchhaltung in Düsseldorf
Ihr Recht in unseren treuen Händen  

 

 

Gebühren für die Buchhaltung

 

 

Rufen Sie uns an! Tel.: 0211 – 8759   8067

 

 

Buchhaltungskosten – Was wir unseren Mandanten in Rechnung stellen?
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