Abwehr unberechtigter Forderungen

Wenn unberechtigter Weise eine Mahnung, ein Mahnbescheid, ein Vollstreckungsbescheid oder eine Klageschrift ins Haus flattert, sitzt der Schock sicherlich im ersten Moment tief.

Voreilige Schlüsse und Handlungen sollten allerdings nicht gezogen werden, gerade wenn die Forderung nicht berechtigt erscheint. Die angebliche Forderung sollte dann unter keinen Umständen bezahlt werden. Denn wieso sollte man etwas bezahlen, was man nie in Anspruch genommen hat, wo kein Anspruch besteht, Schluss endlich, wo es einfach keinen Grund gibt.

Allerdings ist das Ignorieren solcher Bescheide ebenfalls nicht förderlich, denn aufgrund des Schweigens können rechtliche Folgen daran geknüpft sein, sodass die fehlende Reaktion auf die Post am Ende doch dazu führt, dass gezahlt werden muss. Es sollte zwar nicht bezahlt werden, allerdings trotzdem gehandelt werden, um negative Folgen zu vermeiden.

Falls die Forderung allerdings berechtigt ist, auch in der jeweiligen Höhe, muss die Forderung wohl bezahlt werden. Grade am Anfang des Verfahrens, werden die Kosten auch noch nicht so hoch sein, sodass es ratsam ist, die Forderung zu begleichen. Es kann immer einmal vorkommen, dass der Verpflichtete vergisst, eine Rechnung zu begleichen. Dies sollte allerdings so schnell wie möglich nachgeholt werden, um weitere Verfahrenskosten die auf einen zukommen könnten, zu vermeiden.

Wie Sie weiter gehen müssen, ist häufig von unterschiedlichen Fristen abhängig. Falls Sie sich im Urlaub oder ähnliches befinden, bietet es sich an, dass sich eine vertraute Person um die Post kümmert und Sie gegebenenfalls benachrichtigt, damit Sie die Möglichkeit haben, Schritte in die Wege zu leiten.

 

Auch auf unberechtigte Forderungen sollte reagiert werden, aber nicht durch Zahlung!

 

Unberechtigte Forderungen – Handeln gegen Mahnungen

 

Ein Handeln gegen normale Mahnungen, also außerhalb des gerichtlichen Mahnverfahrens ist nicht zwingend notwendig. Falls der Verpflichtete auf die Mahnungen nicht reagiert, könnten durch nachfolgende Mahnungen Mahngebühren entstehen. Weiter würden aufgrund des Zahlungsverzuges mögliche Verzugszinsen auf die Forderung anfallen. Doch, sofern die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist, können Mahngebühren oder Verzugszinsen nicht durchgesetzt werden.

  • Falls die Forderung also besteht, sollte gezahlt werden, um höhere Kosten zu vermeiden.
  • Falls die Forderung unberechtigt ist, kann bei einer normalen Mahnung nichts passieren. Es führt zu keinen Rechtsfolgen , wenn der vermeintliche Verpflichtete nicht reagiert. Das kann schon im gerichtlichen Mahnverfahren anders aussehen. Somit können die Mahnungen ignoriert werden. Besser ist es, wenn sich der vermeintliche Verpflichtete sich mit dem jeweiligen Unternehmen oder der jeweiligen Person, welche hinter der Forderung steht, in Verbindung setzt, um die Situation zu klären und keine weiteren unberechtigten Mahnungen zu bekommen. Vor allem kann er so den Gläubiger davon abhalten, einen Rechtsstreit zu beginnen.

 

Unberechtigte Forderungen – Handeln gegen gerichtlichen Mahnbescheid

 

Soweit das Ignorieren einer normalen Mahnung keine weitreichenden Folgen hat, sieht es beim Schweigen auf einen gerichtlichen Mahnbescheid ganz anders aus.

Hier ist es umso wichtiger, dass der vermeintlich Verpflichtete sofort reagieren. Anderenfalls besteht für den vermeintlichen Gläubiger die Möglichkeit, einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken, welcher anschließend zum Zwangsvollstreckungsverfahren führen kann, sodass der vermeintliche Verpflichtete die Forderung sodann zumindest zwangsweise die unberechtigte Forderung begleichen muss, obwohl er das nicht möchte.

  • Falls die Forderung besteht und ihre Höhe korrekt angegeben wurde, sollte die Rechnung bei Säumnis zeitnah bezahlt werden. Angefallene Kosten für den Mahnbescheid und Verzugszinsen müssen ebenfalls beglichen werden.
  • Falls die Forderung unberechtigt ist, sollten Sie so schnell es geht Widerspruch einlegen, entweder selbst oder durch Ihren Anwalt. Ab der Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheides läuft eine Frist von 14 Tagen, in welcher der Widerruf erfolgen muss. Falls kein Widerruf innerhalb dieser Frist erfolgt, so kann der andere also der „Gläubiger“ einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Dann sollten Sie einen Einspruch einlegen.

 

Unberechtigte Forderungen – Handeln gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl

 

Genauso wenig wie das gerichtliche Mahnverfahren sollte der vermeintlich Verpflichtete den europäischen Zahlungsbefehl ignorieren. Innerhalb von 30 Tagen muss dem Zahlungsbefehl widersprochen werden, indem Einspruch erhoben wird. Falls dies nicht passiert, wird der Zahlungsbefehl automatisch vollstreckbar. Ein weiterer Widerspruch bzw. Einspruch wie beim deutschen Vollstreckungsbescheid ist dann nicht mehr möglich. Somit ist es hier umso dringender, dass reagiert wird.

 

Unberechtigte Forderungen – Handeln gegen Vollstreckungsbescheid

 

Auch, wenn Sie es versäumt haben sollten, gegen den gerichtlichen Mahnbescheid einen Widerspruch innerhalb der Frist einzulegen, bietet sich noch eine letzte Möglichkeit Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zu erheben. Nach Zugang des Vollstreckungsbescheides bleiben Ihnen ebenfalls lediglich 14 Tage Zeit um den Einspruch einzulegen. 

Gleichzeitig sollten Sie Vollstreckungsschutz beantragen, damit während des anschließenden gerichtlichen Verfahrens nicht gegen Sie vollstreckt werden kann. Ansonsten kann aus dem Vollstreckungsbescheid vollstreckt werden. Der Vollstreckungsbescheid ist ein Vollstreckungstitel, aus welchem dann vollstreckt werden könnte.

 

Unberechtigte Forderungen – Handeln im gerichtlichen Verfahren

 

Falls nun gegen den gerichtlichen Mahnbescheid, den europäischen Zahlungsbefehl oder den Vollstreckungsbescheid innerhalb der jeweiligen Frist Einspruch erhoben wurde, so wird das Verfahren auf Antrag des Gläubigers oder Schuldners in ein normales gerichtliches Verfahren übergeleitet.

Je nachdem wie hoch der Streitwert ist, kann es Anwaltszwang geben, sodass Sie sich selber nicht verteidigen können. Auch wenn kein Anwaltszwang besteht, ist es ratsam, sich Rechtsbeistand zu suchen, um auf alle Eventualitäten und Möglichkeiten vorbereitet zu sein. Denn auch im gerichtlichen Verfahren kann das Verstreichen von Fristen im Ergebnis bedeuten, dass gegen Sie ein Urteil ergeht, aus welchem dann ebenfalls vollstreckt werden könnte.

 

Möglichkeiten bei Fristversäumung

 

Auch, wenn es generell bei einer versäumten Frist die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt, hilft das nur in Ausnahmefällen. Deshalb sollte immer zeitnah, innerhalb der Fristen gehandelt werden.

Am besten sollte sich jeder Betroffener sofort, nach Eingang einer Mahnung, eines Mahnbescheides, eines Vollstreckungsbescheides oder einer Klage, informieren oder anwaltliche Beratung einziehen, um keine Fehler zu begehen. 

Falls Sie eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einmal beantragen, muss dies unverzüglich geschehen, nachdem das Hindernis weggefallen ist, also sofort!

 

Unsere Beratung

 

Wir beraten Sie hinsichtlich der verschiedenen Bescheide, Mahnungen und Zahlungsbefehlen, wie Sie darauf reagieren sollten, welche Fristen zu beachten sind und welche Folgen entstehen können.

Gerne übernehmen wird auch die Einsprüche und Widersprüche für Sie und versuchen eine gütliche Einigung für Sie zu erzielen. Falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte, vertreten und beraten wir Sie gerne, verfassen und leiten Schriftsätze weiter und kümmern uns für Sie um alle Verfahrensschritte, um die unberechtigte Forderung abzuwehren.

 

 

 

Verfasser des Beitrages: Herr Emanuel Pusch
Kanzlei Swist – Rechtsanwalt Düsseldorf
Ihr Recht in unseren treuen Händen 

 

 

 

 

unberechtigte Forderungen

 

 

Rufen Sie uns an! Tel.: 0211 – 8759 8067

 

 

 

 

 

 

Abwehr unberechtigter Forderungen – Wenn Vergütungen gefordert werden, auf die kein Anspruch besteht!
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