Bewerbungsverfahren und Schutz der persönlichen Daten des Bewerbers

Sie denken vielleicht, dass es üblich ist, dass Ihr möglicher Arbeitgeber nach allen möglichen Einzelheiten in Ihrem Leben fragt.

 

Ein Fall, der sich so in meiner Kanzlei noch nicht ereignet hat…. 

 

Aber möglicherweise ist es auch nicht in Ihrem Interesse, dass Ihr Arbeitgeber mehr weiß von Ihnen, als Sie es selbst tun. Ich will Ihnen nur eine sehr beängstigende Konstellation darstellen: Sie bewerben sich bei einer Bank um einen Bürojob, für den Sie bestens qualifiziert sind. Der mögliche Arbeitgeber fragt Sie, ob er mit Ihnen einige gesundheitliche Tests machen darf. Sie stimmen zu. Dabei findet er heraus, dass Sie unter einer unheilbaren und unentdeckten Erkrankung leiden, aufgrund derer Sie innerhalb eines Jahres sterben werden…. Jetzt ist wohl klar, dass Sie den Job nicht bekommen werden.

Aber die Geschichte ist noch nicht zu Ende. Der für Ihre Einstellung zuständige Personalmitarbeiter erzählt die Einzelheiten seiner Ehefrau, die Ihrerseits die Geschichte beim Aerobic weiterplaudert. Und jetzt weiß es auch Ihre Frau. Sie sind jetzt der einzige, der sich in völliger Unkenntnis befindet.

 

Bei persönlichen Daten ist Vorsicht geboten!

 

Das hat sich so, noch nicht ereignet. Es zeigt aber, dass unsere persönliche Daten etwas sehr Sensibles ist.

Oftmals ist die Rechtslage auch nicht geklärt, welche Daten sich der spätere Arbeitgeber verschaffen darf.

§ 32 BDSG a.F. gestattet zwar die Erhebung personenbezogener Daten, wenn diese für die Entscheidung über das Entstehen des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.

 

Lassen Sie die Rechtslage prüfen!

 

Aber bereits die Frage nach einer Schwangerschaft, Krankheit oder dem Kinderwunsch kann unzulässig sein. Auch das Ausspähen von persönlichen Daten über facebook oder anderen sozialen Netzwerken kann rechtswidrig sein.

Auch ärztliche, gendiagnostische oder psychologische Untersuchungen können Informationen liefern, die viel weiter reichen, als es für die Begründung des Arbeitsverhältnisses erforderlich wäre.

Selbstverständlich hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse zu wissen, welche Fortbildungen Sie absolviert haben, welche berufliche Erfahrungen Sie vorweisen oder wieviel Einsatz Sie in der Schule oder im Beruf an den Tag gelegt hatten. Er hat aber nicht das Recht bei Ihren Freunden oder Ihrer Frau anzurufen und zu fragen, ob Sie verlässlich sind. Das wird Ihnen bereits Ihr gesundes Rechtsverständnis sagen.

Deswegen müssen Sie Ihre Interessen wahrnehmen, wenn Ihr Arbeitgeber sich unrechtmäßig Wissen über Ihre Person verschafft und anschließend diese Daten speichert oder verarbeitet.

Rechtsanwaltskanzlei Swist – Rechtsanwalt in Düsseldorf
Ihr Recht in unseren treuen Händen

 

 

 

Datenschutz im Bewerbungsverfahren

 

Rufen Sie uns an! Tel.: 0211 – 8759 8067 

 

 

Verletzung des Datenschutzes im Bewerbungsverfahren
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