Sendeunternehmer

  Sendeunternehmer, § 87 UrhG   Dem Sendeunternehmer wird das ausschließliche Recht eingeräumt: Sendungen weiterzusenden und öffentlich zu machen, Sendungen aufzunehmen bzw. Aufnahmen von Lichtbildern herzustellen und die Aufnahmen zu vervielfältigen und zu vertreiben, Funksendungen an Stellen, die der Öffentlichkeit

Veranstalter

  Urheberrechtlicher Schutz des Veranstalters   Am Samstag geht man in ein Konzert, ins Theater oder eine andere Veranstaltung. Die Interpreten, Musiker und Schauspieler kennt man namentlich, der Veranstalter bleibt im Dunkeln. Der Veranstalter, also diejenige, der die organisatorische Leitung

Ausübender Künstler

    Rechte des ausübenden Künstlers nach dem Urhebergesetz     Schauspieler, Sänger und Musiker sind zumeist ausübende Künstler, insbesondere wenn sie vor einem Publikum auftreten. „Die Rechte des ausübenden Künstlers nach dem Urhebergesetz“ Das Urheberrecht gewährt ausübenden Künstlern im

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