Kommunikation im sozialen Raum Unser soziales Leben beruht auf der freien Kommunikation. Ohne den Austausch und die Verbreitung fremder Meinungen und Ansichten käme das soziale Leben schnell zum Erliegen. Das geschriebene und gesprochene Wort kann ein Werk im
Vervielfältigung und Verbreitung zugunsten behinderter Menschen
Behinderte Menschen, § 45 a UrhG Diese Norm räumt eine zustimmungsfreie, nicht jedoch eine vergütungsfreie Nutzung ein. Ein Beispiel verdeutlicht den Inhalt der Regelung. Ein Beispiel aus dem Leben Der engagierte Lehrer einer Klasse, in der
Panoramafreiheit & Katalogfreiheit
Ausgestellte Werke – Inhalt und Umfang einer freien Benutzung Gerade bei ausgestellten Werken kennt das Urheberrechtsgesetz zwei sehr bedeutsame Fälle erlaubter Nutzung (Urheberrechtliche Schraneken). Sie regeln Fälle, in denen in einem bestimmten Umfang das Gesetz Dritten gestattet, das