Bildband als Bestseller Das Urteil des Landgerichts Köln (Az. 28 O 729/07 vom 12.09.2012) ist eine bedeutende Entscheidung im Urhebervertragsrecht, speziell zum sogenannten „Bestseller-Paragrafen“. Es befasst sich mit der Frage, wann eine pauschale Vergütung von Autoren bei hohen
Schranken des Urheberrechts
Schranken des Urheberrechts Machen Sie sich Gedanken darüber, ob Sie fremde Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte verletzen, wenn Sie eine Skulptur fotografieren, eine CD kopieren, Musik auf einer Party abspielen oder in Ihrer Ausarbeitung einen fremden Text verwenden? Meistens wohl nicht,
Verwertungsgesellschaften
Verwertungsgesellschaften – Was ist das? Die Anzahl der urheberrechtlichgeschützten Werke und Leistungen ist sehr umfangreich, von Musikstücken, über Bücher, Filme bis hin zu Kunstwerken. Durch Vermietung oder Verwertung von Werken kann zugunsten eines Urhebers oder Leistungsschutzberechtigten
Nachgelassene Werke
Nachgelassene Werke § 71 UrhG gewährt dem Herausgeber eines nachgelassenen Werkes ein Leistungsschutzrecht. Von einem nachgelassenen Werk spricht man, wenn ein Werk oder ein Text erstmalig erst nach Ablauf der Schutzfrist herausgeben wird. Das Leistungsschutzrecht hat eine Schutzfrist von 25
Presseverleger
Presseverleger Nach § 87 f UrhG genießen die Hersteller von Pressenzeugnissen ein Leistungsschutzrecht. Das Leistungsschutzrecht soll die wirtschaftlich-redaktionalle Leistung von Presseverlegern schützen. Es gewährt den Presseverlegern das ausschließliche Recht, das Pressezeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich
Computerprogramme
Computerprogramme Ein Computerprogramm ist dafür bestimmt, benutzt zu werden. Mit der Benutzung des Programms entsteht für den Entwickler die Frage, wie die Rechtsordnung die von ihm erbrachte Leistung schützt. Ein Softwareentwickler hat seine fachmännische Leistung erbracht, wenn das
Datenbankhersteller
Der Datenbankhersteller, §§ 87 a-f UrhG Für Datenbanken, denen Werkcharakter zukommt, gilt § 4 UrhG und Art 3 Abs. 1 Datenbankrichtlinie (96/9/EG). Sie genießen den üblich urheberrechtlichen Schutz. Alle anderen Datenbanken, denen kein schöpferischer Charakter zukommt
Filmherstellerrecht
Filmhersteller, § 94 UrhG Im § 94 UrhG sind die Leistungsschutzrechte des Filmherstellers kodifiziert. Das Recht besteht unabhängig, von dem Urheberrecht am Filmwerk und unabhängig vom Recht an Laufbildern, § 95 UrhG. Schutzgegenstand ist die im Filmmaterial verkörperte organisatorisch-wirtschaftlichen Leistung
Lichtbilder, § 72 UrhG
Lichtbilder, § 72 UrhG Schutzgegenstand in Falle der Lichtbilder ist die technische Leistung. Es wird weder ein Werk im Sinne des Urhebergesetzes vorausgesetzt noch ein schöpferisches Können. Der Schutzumfang ist nahezu der Gleiche wie bei Lichtbildwerken. Nicht geschützt
Sendeunternehmer
Sendeunternehmer, § 87 UrhG Dem Sendeunternehmer wird das ausschließliche Recht eingeräumt: Sendungen weiterzusenden und öffentlich zu machen, Sendungen aufzunehmen bzw. Aufnahmen von Lichtbildern herzustellen und die Aufnahmen zu vervielfältigen und zu vertreiben, Funksendungen an Stellen, die der Öffentlichkeit