Urheberrechtsverletzung auf Ebay
Heute stellen wir Ihnen eine Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf (AG Düsseldorf, 57 C 1701/11, vom 13.07.2011) vor. Sie beschäftigt sich mit der Verwendung fremder Produktbilder zu Verkaufszwecken.
Sachverhalt: Urhberrechtsverletzung auf Ebay
Die Klägerin hatte 13 Produktfotos eines Markenschals für eine eBay-Auktion erstellt. Die Beklagte kaufte den Schal und versteigerte ihn später selbst wieder auf eBay. Dabei nutzte sie die 13 Originalfotos der Klägerin, ohne deren Erlaubnis einzuholen oder sie als Urheberin zu nennen. Die Klägerin mahnte die Beklagte ab. Die Beklagte gab die Unterlassungserklärung ab und zahlte insgesamt 750 € Schadensersatz (ca. 57 € pro Bild) sowie 839,80 € Abmahnkosten. Die Klägerin forderte jedoch deutlich mehr: Sie verlangte 100 € Lizenzgebühr pro Bild, was sie wegen der fehlenden Urheberbenennung verdoppeln wollte (insgesamt 1.300 € + 1.300 € = 2.600 €). Zudem forderte sie höhere Abmahnkosten basierend auf einem Streitwert von 26.000 €.
Entscheidungsgründe: Urhberrechtsverletzung auf Ebay
Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Klage abgewiesen, da die Ansprüche durch die bereits geleisteten Zahlungen der Beklagten abgegolten seien.
- Schadensersatzhöhe: Das Gericht hielt die gezahlten 750 € für ausreichend. Zwar dienen die MFM-Empfehlungen (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) oft als Orientierung, sie dürfen aber nicht schematisch auf Privatpersonen angewendet werden. Da es sich um „einfache Produktfotos“ handelte (teils unscharf, schlechte Ausleuchtung, einfacher Hintergrund), sei ein deutlicher Abschlag von den Profi-Sätzen gerechtfertigt.
- Keine Verdoppelung des Schadensersatzes: Ein Zuschlag von 100 % wegen unterlassener Urheberbenennung wurde abgelehnt. Das Gericht begründete dies damit, dass die Fotos keine professionelle Qualität hatten. Ein Werbeeffekt durch Namensnennung, der bei Profi-Fotografen einen wirtschaftlichen Wert darstellt, sei bei solchen Hobbyaufnahmen nicht anzunehmen.
- Abmahnkosten/Streitwert: Der Streitwert wurde mit 19.500 € für die Unterlassung (degressiv gestaffelt: 3.000 € für das erste Bild, dann sinkend) plus Schadensersatz bemessen. Die bereits gezahlten Gebühren deckten diesen Wert ab.
Wesentliche Gedanken (Kernpunkte): Urhberrechtsverletzung auf Ebay
- Keine schematische MFM-Anwendung: Die Honorarsätze für Profi-Fotografen können nicht eins zu eins auf Amateurfotos bei eBay übertragen werden. Es ist eine Einzelfallprüfung der Qualität erforderlich.
- Qualitätsabhängiger Urheberzuschlag: Der „Verletzerzuschlag“ wegen fehlender Namensnennung ist kein Automatismus. Er wird nur gewährt, wenn die Namensnennung für den Urheber einen echten wirtschaftlichen (Werbe-)Wert gehabt hätte. Bei qualitativ minderwertigen Schnappschüssen ist das nicht der Fall.
- Degressiver Streitwert bei Bilderserien: Werden viele Bilder aus derselben Serie (dasselbe Shooting) gleichzeitig verletzt, steigt der Streitwert nicht linear (Bildanzahl x Einzelwert), sondern es findet eine Pauschalierung bzw. Absenkung pro Bild statt, da das wirtschaftliche Interesse an der Unterlassung bei einer Serie insgesamt begrenzt ist.
57 C 1701/11 – Amtsgericht Düsseldorf
Gericht: Amtsgericht Düsseldorf
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 57 C 1701/11
ECLI:DE:AGD:2011:0713.57C1701.11.00
Entscheidungsdatum: 13.07.2011
Was sind MFM-Empfehungen?
Die MFM (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) ist ein Arbeitskreis innerhalb des Bundesverbandes professioneller Bildanbieter (BVPA). Seit 1983 ermittelt sie jährlich die marktüblichen Honorare für Fotonutzungen in Deutschland und veröffentlicht diese in der Broschüre „Bildhonorare“.
In der Welt des Urheberrechts ist die MFM-Tabelle das wohl wichtigste (und oft umstrittenste) Werkzeug zur Preisbestimmung. Hier sind die wichtigsten Details:
Was macht die MFM genau?
Die MFM führt jedes Jahr eine umfangreiche Erhebung unter Fotografen und Bildagenturen durch. Ziel ist es, die tatsächlich am Markt erzielten Preise für Bildlizenzen zu dokumentieren. Die Ergebnisse werden nach verschiedenen Kriterien sortiert:
- Medium: (z. B. Internet, Zeitung, Flyer, Plakat, TV)
- Nutzungsdauer: (z. B. 1 Woche, 1 Monat, 1 Jahr)
- Verwendungszweck: (Redaktionell vs. Kommerziell/Werbung)
- Platzierung: (z. B. Unterseite vs. Homepage-Header)
Welche Bedeutung hat die MFM-Empfehlung vor Gericht?
In Urheberrechtsprozessen dienen die MFM-Empfehlungen als zentrale Schätzgrundlage für Gerichte (§ 287 ZPO), um den „Lizenzschadensersatz“ festzulegen. Wenn jemand ein Bild ohne Erlaubnis nutzt, muss er den Betrag zahlen, den vernünftige Parteien bei einem regulären Vertrag vereinbart hätten. Da man in die Vergangenheit nicht hineinschauen kann, ziehen Richter die MFM-Tabelle heran.
Teilweise wird angenommen es sei wie in dem obigen Urteil ein „Profi-Filter“.
Ein entscheidender Punkt, den du auch in deinem Urteil (AG Düsseldorf) gesehen hast, ist die Anwendbarkeit:
- Für Profis: Wenn ein Berufsfotograf klagt, wenden Gerichte die MFM-Sätze oft fast eins zu eins an.
- Für Amateure: Bei Hobbyfotografen oder einfachen eBay-Schnappschüssen sagen viele Gerichte: „Stopp!“. Die MFM-Sätze bilden die Kostenstruktur von Profis ab (Technik, Studio, Versicherung). Ein Amateur, der ein Handyfoto macht, hat diese Kosten nicht. Deshalb gibt es hier oft massive Abschläge (bis zu 90 %) oder die MFM wird gar nicht erst als Maßstab akzeptiert.
Wann gibt es nach der gerichtlichen Rechtsprechung Zuschläge in der MFM-Welt?
Die MFM-Broschüre listet nicht nur Grundpreise, sondern auch übliche Aufschläge auf:
- Fehlender Urhebervermerk: In der Branche ist es üblich, bei fehlender Namensnennung einen 100 % Zuschlag zu verlangen.
- Exklusivnutzung: Wenn ein Bild nur von einem Kunden genutzt werden darf, steigen die Sätze deutlich.
Wie stellt sich die aktuellen Situation (2025/2026) dar?
Die MFM-Erhebungen laufen kontinuierlich weiter. Die Ausgabe „Bildhonorare 2025“ ist bereits Standard, und die Daten für 2026 werden gerade erhoben (Erscheinungstermin meist im Januar). Während Fotografen die Liste als notwendigen Schutz ihrer Arbeit verteidigen, kritisieren Abmahnanwälte auf der Gegenseite oft, dass die Sätze „künstlich hoch“ seien und die Realität von Microstock-Plattformen (wo Bilder oft nur wenige Euro kosten) nicht abbilden.
Ein kleiner Praxistipp:
Wenn man selbst Bilder lizensieren möchtest oder eine Abmahnung erhalten hast, ist der erste Blick in die MFM-Tabelle Pflicht, um den „Marktwert“ im juristischen Sinne einzuordnen.
Wie sahen die Horare nach MFM-Tabelle Ende 2025 aus?
Die MFM-Sätze werden jährlich angepasst. Für das aktuelle Jahr 2025 (und als Ausblick auf 2026) geben die Honorartabellen einen detaillierten Rahmen vor. Da die vollständige Broschüre kostenpflichtig ist, orientieren sich Gerichte und Anwälte an den gängigen Durchschnittswerten.
Hier ist eine Übersicht der aktuellen Größenordnungen für die Online-Nutzung (Stand 2025):
- Grundhonorare: Internet & Social Media
Die Sätze für eine Veröffentlichung auf einer Unternehmenswebseite oder in einem Onlineshop hängen stark von der Dauer ab:
Nutzungsdauer Ungefährer MFM-Satz (pro Bild)
bis 1 Woche ca. 60 € – 100 €
bis 1 Monat ca. 100 € – 150 €
bis 3 Monate ca. 180 € – 250 €
bis 1 Jahr ca. 350 € – 450 €
bis 3 Jahre ca. 600 € – 800 €
Wichtig: Diese Werte gelten für einzelne Bilder. Bei Onlineshops (wie in deinem Urteil) wird oft ein Zuschlag von 50 % empfohlen, da die Bilder direkt dem Verkauf dienen.
- Typische Zuschläge (Die „Preistreiber“)
In der Praxis wird das Grundhonorar oft durch standardisierte Zuschläge vervielfacht:
- Fehlende Urheberbenennung: +100 % (Verdoppelung des Grundhonorars).
- Social-Media-Nutzung: Oft ein pauschaler Aufschlag (z. B. 50 %) oder eine eigene Kategorie, da die Bilder dort geteilt werden können.
- Startseite/Header: Wenn das Bild prominent oben auf der Homepage (statt auf einer Unterseite) platziert ist, fallen oft 50 % bis 100 % Aufschlag an.
- Mehrfachnutzung: Wird das Bild gleichzeitig auf der Webseite, bei Instagram und in einem Newsletter genutzt, summieren sich die Beträge.
- Aktuelle Trends (2025 / 2026)
- KI-Generierte Bilder: Die MFM setzt sich aktuell intensiv mit der Frage auseinander, wie KI-Bilder lizenziert werden. Bisher gibt es hier noch keine so gefestigten Sätze wie für klassische Fotografie, aber die Tendenz geht dahin, den „Prompt-Aufwand“ ähnlich wie die Fotografenleistung zu bewerten.
- Reichweite: Früher war nur das Medium entscheidend. Heute schauen Gerichte und die MFM verstärkt auf die Reichweite (Follower-Zahlen, Page Impressions), um den Schaden bei einer Urheberrechtsverletzung zu gewichten.
- Publikation 2026: Die Erhebung für die Bildhonorare 2026 läuft bereits. Die Ergebnisse werden im Januar 2026 veröffentlicht und dürften aufgrund der Inflation einen leichten Anstieg der Sätze zeigen.
Ein Wort der Vorsicht!!
Wie in deinem Urteil vom AG Düsseldorf zu sehen war: Diese Sätze sind kein Gesetz. Wenn du kein Profi-Fotograf bist, der von diesen Einnahmen lebt, streichen Gerichte diese Beträge oft radikal zusammen. Für einen einfachen eBay-Schnappschuss bekommt man auch 2025 vor Gericht selten mehr als 20 € bis 40 €, egal was in der MFM-Tabelle steht.
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