Ende des Insolvenzverfahrens

Nicht nur der Unternehmer erwartet das Ende des Insolvenzverfahrens, auch die Arbeitnehmer sind in der Regel sehr am Ende des Insolvenzverfahrens interessiert. Entweder haben sie ein Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder wollen ihre Ansprüche titulieren.

 

Wann endet das Insolvenzverfahren?

 

Nunmehr stellt sich aber sehr häufig die Frage, wann das Insolvenzverfahren endet. Dieses ist dann besonders wichtig, wenn der Insolvenzverwalter entschieden hat, das Unternehmen des Arbeitgebers zu sanieren und die Arbeitsverhältnisse nicht gekündigt hat.

 

Ende des Insolvenzverfahrens durch Beschluss!

 

Das Insolvenzverfahren endet durch Beschluss des Insolvenzgerichts und zwar, wenn folgende Umstände eingetreten sind:

  • Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Schlussverteilung,
  • Feststellung, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken,
  • bei nachträglichem Entfallen des Insolvenzgrundes,
  • bei rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplanes.

 

Weitere Rechtswirkungen bei Beendigung des Insolvenzverfahrens!

 

Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens endet in der Regel auch die Tätigkeit des Insolvenzverwalters. Der Arbeitgeber übernimmt die Verwaltungs- und Vermögensbefugnis. Gleichzeitig enden die Vollstreckungseinschränkungen. Der Gläubiger kann wieder gegen den Arbeitgeber vorgehen (Ausnahme: Rechtsschutzbefreiung).

Die Tabelleneintragung hat die Wirkung eines vollstreckbaren Urteils.

 

 Ihre Rechtsanwältin Johanna Swist – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf
Ihr Recht in unseren treuen Händen

 

 

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