Behinderte Menschen, § 45 a UrhG Diese Norm räumt eine zustimmungsfreie, nicht jedoch eine vergütungsfreie Nutzung ein. Ein Beispiel verdeutlicht den Inhalt der Regelung. Ein Beispiel aus dem Leben Der engagierte Lehrer einer Klasse, in der
Panoramafreiheit & Katalogfreiheit
Ausgestellte Werke – Inhalt und Umfang einer freien Benutzung Gerade bei ausgestellten Werken kennt das Urheberrechtsgesetz zwei sehr bedeutsame Fälle erlaubter Nutzung (Urheberrechtliche Schraneken). Sie regeln Fälle, in denen in einem bestimmten Umfang das Gesetz Dritten gestattet, das