Muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über den Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt in Kenntnis setzen? Die vollständige Begründung der Entscheidung „Unbekannter Aufenthalt eines Arbeitnehmers“ finden Sie unter: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-517-14/?highlight=2+AZR+517%2F14