Verfall des Urlaubs bei Krankheit – Gilt die 15-Monatsfrist auch bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers? Quelle zum Fall „Verfall des Urlaubs bei Krankheit“ ist die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 7.07.2020, Az.: 20/20, die Sie unter dem nachfolgenden Link