Crowdworker: Arbeitsverhältnis oder nicht? Quelle zum Fall „Ist der Crowdworker Arbeitnehmer?“ ist die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 01.12.2020, Az.: 43/20. Die Entscheidung finden Sie unter dem Link: https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/arbeitnehmereigenschaft-von-crowdworkern/