Recht des Autokaufs

Unser Leistungsspektrum im Recht des Autokaufs

 

Bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Autokauf vertreten wir die rechtlichen Interessen unserer Mandanten gegenüber dem Vertragspartner vorgerichtlich und sodann gerichtlich.

Häufig geht es im Bereich Recht des Autokaufs um die nachfolgenden Fragestellungen:

• Rücktritt vom Neuwagenkauf und Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf,
• Minderung des Kaufpreises beim Autokauf,
• Wandelung beim Autokauf und Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses,
• Nacherfüllung beim Autokauf (Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeuges),
• Arglistige Täuschung beim Autokauf,
• Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses im Falle der Mangelhaftigkeit des Kfz.

Wir beraten unsere Mandanten in folgenden Angelegenheiten:

• Bedingungen des Kfz-Kaufvertrages und AGB ( Vertragsstrafen, Lieferverzug, Lieferschwierigkeiten, Zahlungsverzug, Eigentumsfragen, Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatzhaftung),
• Beweissicherung, Händlerregress gegen Lieferanten,
• Produzentenhaftung des Herstellers, Zulieferers, Importeurs, Händlers,
• Gestaltung von Kfz-Reparaturbedingungen, Sicherungsmöglichkeiten der Werkstatt, Gewährleistungsrechte des Kunden bei Reparaturmängeln.

 

Zu unseren Kunden zählen:

 

• Käufer von Fahrzeugen,
• Verkäufer von Fahrzeugen,
• Gebrauchtwagenhändler,
• Neuwagenhändler,
• Kfz-Reparatur-Werkstätten,
• Kfz-Importeure und –Exporteure.

 

 

 

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Recht des Autokaufs

 

 

 

Rufen Sie uns an! Tel.: 0211 – 8759 8067

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