Einwilligung zur Teilnahme an Doku-Soap – Ihre Rechte in den Medien

 

Heute stellen wir Ihnen eine Entscheidung des Amtsgericht Köln (AG Köln, 142 C 227/12, vom 06.05.2013) vor, die sich mit der Notwendigkeit der Einwilligung zur Teilnahme an Filmaufnahmen beschäftigt. Gibt es eine Entschädigung wegen Persönlichkeitsverletzung bei fehlender Einwillligung zu Filmaufnahmen zu einer Doku-Soap?

 

Sachverhalt: Einwilligung zur Teilnahme an Doku-Soap

 

Der Kläger (tamilischer Herkunft, eingeschränkte Deutschkenntnisse) hatte seiner Versicherung einen Schaden gemeldet.

Ein Schadenregulierer erschien mit einem TV-Team der Beklagten am Arbeitsplatz des Klägers, um für die Doku-Soap „Die Versicherungsdetektive“ zu drehen. Der Kläger unterschrieb den vorgelegten Mitwirkungsvertrag nicht, da er ihn aufgrund seiner Sprachkenntnisse nicht verstand und ihn erst von seiner Tochter übersetzen lassen wollte. Trotzdem wurden Aufnahmen gemacht und am 17.08.2011 ausgestrahlt.

 

Entscheidung: Einwilligung zur Teilnahme an Doku-Soap

 

Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 1.500 € Schadensersatz (von geforderten 2.000 €).

Wesentliche Begründung:

  • Keine wirksame Einwilligung: Weder ausdrücklich noch konkludent lag eine Einwilligung vor.
  • Der Kläger wurde überrascht, er wusste vorher nichts vom TV-Team.
  • Das Gericht stellte die unzureichende Aufklärung über Art, Umfang und Zweck der Veröffentlichung fest.
  • Die ausdrückliche Verweigerung der Vertragsunterzeichnung war als Ablehnung zu werten.
  • Schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung:
    • Drehort war: Intimbereich (Umkleidekabine) ohne Genehmigung des Arbeitgebers.
    • Darstellung erweckte Eindruck eines Versicherungsbetrugs.
    • Vollständige Identifizierbarkeit (Name, Arbeitsplatz)
    • Hohe Reichweite durch bekannten Privatsender.
  • Schweres Verschulden: Die Redakteurin setzte sich bewusst über fehlende Einwilligung und Sprachbarrieren hinweg!

Das Urteil betont die Pflicht von Medienunternehmen, vor Dreharbeiten wirksame Einwilligungen einzuholen.

 

142 C 227/12 – Amtsgericht Köln
Gericht: Amtsgericht Köln
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 142 C 227/12
ECLI:DE:AGK:2013:0506.142C227.12.00
Entscheidungsdatum: 06.05.2013

 

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Bildrecht: Einwilligung zur Teilnahme an Doku-Soap, Amtsgericht Köln, 142 C 227/12, vom 06.05.2013
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