Kündigung Coronavirus

Die Epidemie führt uns ein in die Problematik Kündigung-Coronavirus. Unternehmen werden gezwungen sein, die bestehenden Arbeitsverhältnisse zu beenden, um die eigene Existenz zu retten.

Nicht immer werden die Kündigungen rechtmäßig sein. Nicht immer werden sie erforderlich sein. Deswegen ist es unabdinglich, dass sich die Arbeitnehmer schon heute damit beschäftigen.

Diese kurze Einführung ersetzt keine Erstberatung durch einen Rechtsanwalt. Es ist eine Richtschnur, die jedoch keine Beurteilung des Einzelfalls ersetzen kann.

Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, so müssen Sie innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einlegen. Sonst wird die Kündigung wirksam, unabhängig davon, ob sie gerechtfertigt war oder nicht.

 

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Darf der Arbeitgeber während der Coronavirus-Krise überhaupt eine Kündigung aussprechen?

 

Der Arbeitgeber darf auch während der Coronavirus-Krise und auch, wenn der Arbeitnehmer selbst krank ist, ansich eine Kündigung aussprechen.

Es ist dann eine andere Frage, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Der Arbeitnehmer muss innerhalb von 3 Wochen ab Zustellung der Kündigung Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht einlegen. Tut er es nicht, wird die Kündigung kraft Gesetzes wirksam.

 

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Muss ich mich gegen die Kündigung wehren, obwohl ich der Auffassung bin, dass die Kündigung rechtswidrig ist?

 

Auch eine rechtswidrige Kündigung kann wirksam werden. Die rechtswidrige Kündigung wird wirksam, wenn der Arbeitnehmer die 3-wöchige Kündigungsfrist versäumt und keine Klage einlegt.

Nur in sehr wenigen Fällen ist eine nachträgliche Zulassung möglich. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Betroffene im Koma liegt.

Wenn sich aber der Arbeitnehmer an seinem Wohnsitz im Ausland aufhält und dort Kenntnis von der Kündigung des Arbeitsverhältnisses erlangt hat, so kann er telefonisch einen Anwalt vor Ort, also in Deutschland, mit der Einlegung der Kündigungsschutzklage beauftragen.

 

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Darf mich der Arbeitgeber kündigen, wenn ich in der Probezeit bin?

 

Die Kündigung während der Probezeit bedarf keiner Begründung. Die Formvorschrift muss eingehalten werden. Die Kündigung hat somit schriftlich zu erfolgen. Es ist eine Frist von zwei Wochen einzuhalten. Es gibt noch einige weitere Umstände, die eine Kündigung während der Probezeit rechtswidrig machen.

 

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Meine Lebensgefährtin ist heute wegen der Corona-Krise entlassen worden. Sie war im 4. Monat der Probezeit. Die Kündigung wurde mit dem Auftragseinbruch begründet. Ist die Kündigung rechtmäßig?

 

Die Frage ist nicht abschließend zu beantworten. Jedenfalls muss der Arbeitgeber keinen Grund vorbringen, der die Kündigung rechtfertigt.

Nichtsdestotrotz, kann es weitere Gründe geben, wegen der die Kündigung rechtswidrig ist. Beispielsweise muss die Kündigung immer schriftlich erfolgen. Sie muss unterschrieben sein.

Jede Kündigung sollte mit einem Rechtsanwalt gründlich besprochen werden.

 

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Mein Arbeitgeber hat bis zu 10 Arbeitnehmern. Unter welchen Voraussetzungen darf er mich kündigen, wenn ich nicht mehr in der Probezeit bin?

 

Gibt es besonderen Kündigungsschutz (beispielsweise Schwerbehinderte, Schwangere etc.), so muss der Arbeitgeber diesen beachten. Gehört der Arbeitnehmer zu einem geschützten Personenkreis, so muss er seinen Rechtsanwalt schnellstens darüber in Kenntnis setzen.

Bei einer fristgemäßen (ordentlichen) Kündigung muss der Arbeitgeber nur schriftlich unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen.

Will der Arbeitgeber fristlos kündigen, so müssen Tatsachen vorliegen, die die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheinen lassen. Der Arbeitgeber hat beim Ausspruch der fristlosen Kündigung die Frist von  zwei Wochen ab Kenntnis der maßgeblichen Umstände zu beachten.

 

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Wir haben unter 10 Angestellten. Meine Chefin hat drei gekündigt. Wegen Corona hat sich die Auftragslage verschlechtert. Darf sie das?

 

In einem Kleinbetrieb, also in einem Betrieb mit 10 oder weniger Arbeitnehmern, kann die Chefin unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen.

Eine fristlose Kündigung wird eher rechtswidrig sein. Hier müsste sich die Chefin vorhalten lassen, dass sie die Betroffenen in Kurzarbeit schicken könnte und so die Kündigung abwenden würde.

Darüber muss eine Kündigung stets die Formvorschriften erfüllen. Also sollte sie umfassend mit einem Rechtsanwalt geprüft werden.

 

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Mein Arbeitgeber hat mehr als 10 Arbeitnehmer. Unter welchen Voraussetzungen darf mich mein Arbeitgeber kündigen?

 

Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer fristgemäß und fristlos kündigen. Die Voraussetzungen sind die gleichen, wie bei einem Arbeitgeber mit 10 oder weniger Arbeitnehmern.

Darüber hinaus muss die Kündigung durch personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes gerechtfertigt werden.

 

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In unserem Betrieb gibt es einen Betriebsrat. Muss dieser in den Entscheidungsprozess einbezogen werden?

 

Unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat immer einbeziehen. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat immer anhören. Die Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung ist nicht erforderlich. Es genügt nur, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Möglichkeit der Stellungnahme eröffnet hat.

Spricht sich der Betriebsrat ausdrücklich gegen die Kündigung aus und begründet es, so ist dies im Kündigungsschutzprozess sehr hilfreich.

 

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Ich bin Student und geringfügig beschäftigt. Kann ich mich bei einer Kündigung auch auf das Kündigungsschutzgesetz berufen?

 

Jeder Arbeitnehmer kann sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen, wenn in seinem Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer arbeiten und der betroffene Arbeitnehmer länger als 6 Monate im Betrieb des Arbeitgebers tätig ist.

Auch ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Geringfügigbeschäftigten ist schutzwürdig. Auch ein Geringfügigbeschäftigter kann die Kündigungsschutzklage einlegen.

Auch Teilzeitbeschäftigte und Befristetbeschäftigte können sich gegen eine Kündigung gerichtlich wehren.

 

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Ich bin im Ausland bei meiner Familie. Jetzt komme ich nicht mehr zurück nach Deutschland, um meine Arbeit anzutreten. Die Grenzen sind geschlossen. Kann dieses die Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen?

 

Den Arbeitnehmer trifft die Verpflichtung, seine Arbeitsleistung zu erfüllen. Kann er aufgrund eines Wegehindernisses, seine Tätigkeit nicht nachgehen, so trägt er das Risiko. Die Vergütungsverpflichtung kann wegfallen.

Wird jedoch die Grenze geschlossen und kann der Arbeitnehmer nicht an seinem Arbeitsplatz erscheinen, so würdigt das Gericht die Rechtfertigung der Kündigung und wird in der Regel zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kündigung rechtswidrig ist.

Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Es können Umstände vorliegen, die die Entscheidung anders ausfallen lassen. In der Regel muss der Arbeitnehmer nicht für höhere Gewalt einstehen.

Der Arbeitnehmer sollte seinen Arbeitgeber schnellstens über alles in Kenntnis setzen, damit dieser ordnungsgemäß planen kann. Den Arbeitnehmer treffen entsprechende Nebenpflichten. Der Arbeitnehmer sollte diese gerade während der Coronavirus-Krise nicht verletzen.

 

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Der Arbeitgeber hat nicht genügend Aufträge. Kann der Auftragsmangel die Kündigung rechtfertigen?

 

Der Arbeitgeber kann durchaus einen so erheblichen Auftragsmangel feststellen, dass dies eine Kündigung im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes rechtfertigt.

Der Auftragsrückgang müsste zunächst erheblich sein. Ob ein solcher Auftragsrückgang vorliegt, muss natürlich überprüft werden.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber dann eine Sozialauswahl treffen. Das heißt, dass der Arbeitgeber bei der Auswahl der zu kündigenden Personen die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderungen berücksichtigen muss.

Es ist doch auffällig, wenn unter allen LKW-Fahrern nur die Alten und Schwerbehinderten ihren Arbeitsplatz verlieren.

Wegen fehlerhafter Sozialauswahl oder aus anderen bereits genannten Gründen kann eine Kündigung nicht gerechtfertigt sein. Der Arbeitnehmer würde vor dem zuständigen Arbeitsgericht obsiegen.

 

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Ich bin LKW-Fahrer. Wäre eine Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt, wenn ich aus Angst vor Coronavirus den Antritt der Fahrt verweigere?

 

Arbeitsverweigerung ist eigentlich immer ein sehr erheblicher Kündigungsgrund. Allein die Angst vor einer möglichen Erkrankung berechtigt nicht, die Arbeit niederzulegen.

Es liegt in der Regel ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund vor. Manch ein Richter wird eine vorhergehende Abmahnung für erforderlich halten. Jedoch darf man sich darauf nicht verlassen, denn viele Richter werden eine Abmahnung nicht für erforderlich halten. Arbeitsverweigerung ist ein sehr starker Vorwurf.

 

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Ich bin LKW-Fahrer. Ich leide an einer Herzerkrankung und Lungenerkrankung. Wäre die Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt, wenn ich aus Angst vor Coronavirus den Antritt der Fahrt verweigere?

 

Ansich ist die Arbeitsverweigerung ein starker Vorwurf, der eine Kündigung rechtfertigt.

Bei einer Vorerkrankung, bei der Ärzte dem Arbeitnehmer die erhebliche Gefährdung seines Lebens bescheinigen, wenn er der beruflichen Tätigkeit nachgeht, wird die richterliche Beurteilung unter Umständen anders ausfallen.

Der Arbeitnehmer sollte seinen Arbeitgeber, so schnell wie möglich, über die Gefährdungslage in Kenntnis setzen. Wenn es möglich ist, sollte er auch eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Hier heißt es für den Arbeitnehmer, dass er mit dem Arbeitgeber im Gespräch bleiben sollte.

Das Gericht wird hier die Kündigung eher als nicht gerechtfertigt nach dem Kündigungsschutzgesetz ansehen.

 

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Ich bin Pflegekraft und komme gerade aus dem Urlaub aus Italien zurück. Wäre die Kündigung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt, wenn ich aus Angst um die zu pflegende Person, die Arbeitsleistung verweigere?

 

Bei Personen, die Anhaltspunkte für die eigene Infizierung sehen, wäre eher die Aufnahme der Tätigkeit ein Grund, das Arbeitsverhältnis aufzulösen.

Wer diese Gefährdungslage für die Patienten dem Arbeitgeber kommuniziert und der Arbeitgeber dennoch dieses zum Anlass einer Kündigung nimmt, wird mit der Kündigungsschutzklage eher obsiegen. Die widerstreitende Interessenlage führt zum überwiegenden Interesse der Patienten, nicht angesteckt zu werden.

 

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Ich muss bei meinem 5-jährigen Kind bleiben, da die Kindergärten geschlossen sind. Ich kann die Arbeitspflichten nicht erfüllen. Sollte mich mein Arbeitgeber kündigen, wäre die Kündigung gerechtfertigt?

 

Der Betreuungspflicht gegenüber dem eigenen Kind kann man sich nicht entziehen. Der Arbeitgeber muss es irgendwie ermöglichen, dass der Arbeitnehmer die Betreuung sicherstellt, zur Not durch unbezahlten Urlaub.

Wenn der Arbeitgeber dieses zum Anlass einer Kündigung nimmt, so wird diese eher als nicht gerechtfertigt beurteilt werden.

Auch hier sind aber die Umstände des Einzelfalls entscheidend. Bei einem 12-jährigen Kind ist sicherlich die vollständige Nichtaufnahme der Arbeit eine Pflichtverletzung gegenüber dem Arbeitgeber, die wahrscheinlich anders beurteilt werden müsste.

 

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Ich sehe es kommen, dass mein Betrieb in die Insolvenz fällt. Wird mich der Arbeitgeber dann kündigen können?

 

Die Insolvenz mit der anschließenden Kündigung der gesamten Belegschaft ist ein betriebsbedingter Grund, der eine Kündigung rechtfertigt.

 

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Darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit mir beenden, weil ich Kontakt zu Coronainfizierten hatte?

 

Die persönlichen Kontakte und das Freizeitverhalten gehen den Arbeitgeber nichts an. Damit kann es nicht Rechtfertigungsgrund für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein.

Anders kann es sich in bestimmten Branchen, wie der Pflege, medizinischen Versorgung und im Bereich Nahrung, darstellen. Hier hat der Arbeitgeber u.U. ein berechtigtes Interesse. Es können sich besondere Sorgfaltspflichten aus dem Vertrag, der Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ergeben.

 

Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen kurzfristig helfen. Und allen wünschen wir Gesundheit und die schnelle Rückkehr zur Normalität!

 

 

Kanzlei Swist – Rechtsanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf
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Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Coronavirus-Krise
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